Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Beschreibung
Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum durch Baudarlehen und Tilgungszuschüsse
(= Antrag auf Erteilung einer Bestätigung zur Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Baudarlehen und Tilgungszuschuss)
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von bestehenden Wohnungen durch selbst nutzende Antragsberechtigte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind.
- Auf die Förderung besteht auch bei Einhaltung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Beantragung:
> bei den örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltungen
> Für Wohngebäude im Bereich der Stadt Mainz können die Anträge beim Amt für soziale Leistungen eingereicht werden
Gefördert wird nur die zur Selbstnutzung durch den Antragsteller und seinen Haushalt bestimmte, abgeschlossene Wohnung oder die Eigentumswohnung
Fördergegenstände sind bauliche Maßnahmen, die
> den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen,
> die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
> nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser bewirken,
> die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen, > die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, wenn sie in Anlehnung an die Vorgaben der Norm DIN 18040 Teil 2 durchgeführt werden.
Voraussetzungen
- Wohngebäude muss sich im Mainzer Stadtgebiet befinden
- der Antragsberechtigte muss Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter sein
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Einkommensgrenzen
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Förderkriterien
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Sabine Frommelt | +49 6131 12-2169 | Sabine.Frommeltstadt.mainzde |
Herr Hans Knebel | +49 6131 12-3156 | Hans.Knebelstadt.mainzde |
Unterlagen
- Haushaltsbescheinigung (bei Antragstellern außerhalb von Mainz)
- Kopie der Personalausweise
- Kindergeldnachweis
- Nachweise über die Höhe des Haushaltseinkommens der letzten 12 Monate
bautechnische Unterlagen:
> Baupläne (Grundrisse/Ansichten/Schnitte)
> Darstellung Wohnfläche
> Darstellung der Gesamtkosten
> Darstellung geplanter Modernisierungsmaßnahmen (fachkundig erstellter Kostenvoranschlag)
> unbeglaubigter Grundbuchauszug nach neuestem Stand
> Prüfbare Kostenvoranschläge mit Beschreibung der auszuführenden Arbeiten
> Versicherung des Anbieters über:
- den Schalldämmwert bei Schallschutzfenstern (mind. der Schallschutzklasse 3)
- gewählte Ausführung der isolierverglasten Fenster entspricht den baurechtliche Vorschriften
- die Wärmedämmmaterialien entsprechen den baurechtlichen Vorschriften
Fristen
Rechtsgrundlagen
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- die jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz