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Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum 

Beschreibung

Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum durch Baudarlehen und Tilgungszuschüsse
(= Antrag auf Erteilung einer Bestätigung zur Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Baudarlehen und Tilgungszuschuss)

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von bestehenden Wohnungen durch selbst nutzende Antragsberechtigte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind.

- Auf die Förderung besteht auch bei Einhaltung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Beantragung:
> bei den örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltungen
> Für Wohngebäude im Bereich der Stadt Mainz können die Anträge beim Amt für soziale Leistungen eingereicht werden

Gefördert wird nur die zur Selbstnutzung durch den Antragsteller und seinen Haushalt bestimmte, abgeschlossene Wohnung oder die Eigentumswohnung

Fördergegenstände sind bauliche Maßnahmen, die  
> den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen,
> die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
> nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser bewirken,
> die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen,                                                                                                                    > die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, wenn sie in Anlehnung an die Vorgaben der Norm DIN 18040 Teil 2 durchgeführt werden.

Voraussetzungen

- Wohngebäude muss sich im Mainzer Stadtgebiet befinden
- der Antragsberechtigte muss Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter sein
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Einkommensgrenzen
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Förderkriterien

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- Haushaltsbescheinigung (bei Antragstellern außerhalb von Mainz)
- Kopie der Personalausweise
- Kindergeldnachweis
- Nachweise über die Höhe des Haushaltseinkommens der letzten 12 Monate

bautechnische Unterlagen:
> Baupläne (Grundrisse/Ansichten/Schnitte)
> Darstellung Wohnfläche
> Darstellung der Gesamtkosten
> Darstellung geplanter Modernisierungsmaßnahmen (fachkundig erstellter Kostenvoranschlag)
> unbeglaubigter Grundbuchauszug nach neuestem Stand
> Prüfbare Kostenvoranschläge mit Beschreibung der auszuführenden Arbeiten
> Versicherung des Anbieters über:
 - den Schalldämmwert bei Schallschutzfenstern (mind. der Schallschutzklasse 3)
 - gewählte Ausführung der isolierverglasten Fenster entspricht den baurechtliche Vorschriften
 - die Wärmedämmmaterialien entsprechen den baurechtlichen Vorschriften

Fristen

in der Regel 1 - 2 Wochen

Rechtsgrundlagen

- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- die jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz