Ausgleichszahlungen
Beschreibung
Wird die Freistellung einer öffentlich geförderten Wohnung genehmigt, wird der Antragssteller verpflichtet, sogenannte Ausgleichsleistungen in angemessener Höhe zu leisten, da er die Wohnung in der Regel an nichtberechtigte Personen vermietet.
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Kostenmiete für die freigestellte Wohnung, der ortsüblichen Miete für vergleichbare freifinanzierte Wohnungen und dem Familieneinkommen der/s Mieter/s
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
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Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Baerbel Wiener | Buchstaben: A - Z | +49 6131 12-3145 | Baerbel.Wienerstadt.mainzde |