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Schulbuchausleihe unentgeltlich beantragen 

Beschreibung

Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2959
Telefon
+49 6131 12-2597
Telefon
+49 6131 12-4324
Telefon
+49 6131 12-3978
Telefax
+49 6131 12-3656
E-Mail
schulbuchausleihestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Eliane Liegmann Grundsatzangelegenheiten Schulbuchausleihe, Servicestelle
  • Buchstabenbereich: H bis J
 +49 6131 12-2959  schulbuchausleihestadt.mainzde
 Frau Bettina Gähle
  • Buchstabenbereich: K bis P
 +49 6131 12-4324  schulbuchausleihestadt.mainzde
 Frau Denise Berghäuser Lernmittelfreiheit (Schulbuchausleihe, Städtischer Lernmittelfonds)
  • Buchstabenbereich: Q bis T
 +49 6131 12-3978  schulbuchausleihestadt.mainzde
 Frau Jennifer Colligs Lernmittelfreiheit (Schulbuchausleihe)
  • Buchstabenbereich: U bis Z und Ö bis Ü
 +49 6131 12-2597  schulbuchausleihestadt.mainzde
 Frau Isabelle Rigoll  +49 6131 12-3644  schulbuchausleihestadt.mainzde

Unterlagen

Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist.

Die schriftliche Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.

Gebühren

Bei der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) fallen (auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr) keine Gebühren für die Ausleihe von Lernmitteln an.

Fristen

Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. Verspätet eingegangene Anträge dürfen in begründeten Fällen durch den Schulträger angenommen und bearbeitet werden.

Formulare

Antragsunterlagen können auf nachfolgender Seite aufgerufen und ausgedruckt werden.
 

Voraussetzungen

Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.

Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

Verfahrensablauf

Bei dem für Ihre Schule zuständigen Schulträger sind die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit in Papierform einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit haben, an den zuständigen Schulträger (i. d. R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, erfahren Sie im Schulsekretariat.