Schulbuchausleihe unentgeltlich beantragen
Beschreibung
Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.
Adresse
Besucheranschrift
Bonifazius-Turm BErthalstraße 1
55118 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2959
- Telefon
- +49 6131 12-2597
- Telefon
- +49 6131 12-4324
- Telefon
- +49 6131 12-3978
- Telefax
- +49 6131 12-3656
- schulbuchausleihestadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Eliane Liegmann |
Grundsatzangelegenheiten Schulbuchausleihe, Servicestelle
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+49 6131 12-2959 | schulbuchausleihestadt.mainzde |
Frau Bettina Gähle |
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+49 6131 12-4324 | schulbuchausleihestadt.mainzde |
Frau Denise Berghäuser |
Lernmittelfreiheit (Schulbuchausleihe, Städtischer Lernmittelfonds)
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+49 6131 12-3978 | schulbuchausleihestadt.mainzde |
Frau Jennifer Colligs |
Lernmittelfreiheit (Schulbuchausleihe)
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+49 6131 12-2597 | schulbuchausleihestadt.mainzde |
Frau Isabelle Rigoll | – | +49 6131 12-3644 | schulbuchausleihestadt.mainzde |
Unterlagen
Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist.
Die schriftliche Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.
Gebühren
Bei der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) fallen (auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr) keine Gebühren für die Ausleihe von Lernmitteln an.
Fristen
Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. Verspätet eingegangene Anträge dürfen in begründeten Fällen durch den Schulträger angenommen und bearbeitet werden.
Rechtsgrundlagen
Formulare
Antragsunterlagen können auf nachfolgender Seite aufgerufen und ausgedruckt werden.
Voraussetzungen
Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Verfahrensablauf
Bei dem für Ihre Schule zuständigen Schulträger sind die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit in Papierform einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit haben, an den zuständigen Schulträger (i. d. R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, erfahren Sie im Schulsekretariat.