Wildes Plakatieren
Beschreibung
Ahndung von Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen auf bzw. an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen im Gebiet der Stadt Mainz vom 24.06.1996, zuletzt geändert durch Gefahrenabwehrverordnung vom 02.11.2001 und Einleitung von Bußgeldverfahren.
Verstöße:
Aufstellen bzw. Aufhängen von Plakaten ohne Genehmigungssiegel der Stadt Mainz bzw. der DSM. Bearbeitungszeit: Fallbezogen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 207
- Telefon
- +49 6131 12-2412
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Gebühren
Bußgeld bis zu: 5000,00 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19.02.1987, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354).
Hinweise
Benötigte Angaben:
- Genaue Tatzeit
- Tatort sowie
- Foto und Plakat als Beweismittel.
Besonderheiten:
Genehmigung zum Plakatieren an öffentlichen Flächen erteilt:
Stroer Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt/Main
Tel. 069/5091920
Ob eine Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung im öffentlichen Straßenraum erteilt werden kann,
können Sie unter der Tel-Nr. 06131/12-2358 oder 12-2552 erfragen.