Waffenrecht
Kurzbeschreibung
Möchten Sie mit Mitarbeitenden des Fachbereichs Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht persönlich sprechen, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung.Beschreibung
Für den beabsichtigten Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition ist in unserer Dienststelle ein vorgeschriebener Formantrag erhältlich.
Alle, die erlaubnispflichtige Schusswaffen oder Munition erwerben und tatsächliche Gewalt mit ihnen ausüben wollen, bedürfen grundsätzlich einer vorherigen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Für Bürger:innen der Landeshauptstadt Mainz ist dies das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt.
Zum Mitführen von Tierabwehrsprays oder Elektroimpulsgeräten mit entsprechender Zulassung benötigen Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis. Das Mitführen von Softair-Waffen und anderer Anscheinswaffen bleibt auch mit einem Kleinen Waffenschein weiterhin verboten.
Voraussetzungen
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in der Landeshauptstadt Mainz.
- Sie können die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des §5 WaffG und die erforderliche Sachkunde im Sinne des §7 WaffG nachweisen.
- Sie besitzen die notwendige persönliche Eignung gemäß §6 WaffG.
- Sie können ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne des §8 WaffG nachweisen, z. B. durch einen gültigen Jagdschein oder Befürwortung eines anerkannten Schießsportverbandes.
- Sie können bei der Beantragung eines Waffenscheines oder einer Schießerlaubnis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro nachweisen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 407/408
- Telefon
- +49 6131 12-2409
- Telefon
- +49 6131 12-2399
- Telefon
- +49 6131 12-2414
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- waffenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Johannes Weishahn |
|
+49 6131 12-2409 | waffenstadt.mainzde |
Herr Christian Müller |
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+49 6131 12-2414 | waffenstadt.mainzde |
Herr Nico Busch |
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+49 6131 12-2399 | waffenstadt.mainzde |
Unterlagen
Reichen Sie entsprechend Ihres Anliegens bitte die erforderlichen Unterlagen mit ein.
Zahlungsart
- Bar
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Rechtsgrundlagen
Waffengesetz (WaffG)