Sterbefallbeurkundung - aktueller Sterbefall
Beschreibung
Allgemeine Informationen zur Beurkundung von aktuellen Sterbefällen
Alle Sterbefälle im Stadtgebiet Mainz müssen spätestens 3 Werktage nach dem Todestag beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Mainz angezeigt werden.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod anwesend war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
- Das Sterberegister des Standesamts beurkundet den Tod einer Person.
Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt Sterbeurkunden aus. - In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten betraut.
Die für die Beurkundung benötigten Unterlagen und die Todesbescheinigung müssen vorgelegt werden.
Ablauf
Bestattungsunternehmen können zu den offenen Sprechzeiten zur Anzeige von neuen Sterbefällen zum Standesamt kommen und teilen dem Sicherheitsdienst am Eingang mit, dass Sie für eine Vorsprache in Zimmer 6 da sind. Die Beurkundung des Sterbefalls wird grundsätzlich nicht direkt erfolgen. Sie erhalten aber zumindest eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung. Sollten für die Beurkundung notwendige Unterlagen fehlen reichen Sie diese im Original, gerne auch per Post, nach.
Nach der Beurkundung erhalten Sie oder die Angehörigen alle Unterlagen per Post zugesandt. Teilen Sie dem Standesamt bitte mit, wenn die Bestattung und/oder Einäscherung in Mainz stattfinden soll oder eine Überführung ins Ausland vorgesehen ist. In diesen Fällen leiten die Mitarbeitenden die Todesbescheinigung und eine Zurückstellung des Sterbefalls elektronisch an den Wirtschaftsbetrieb Mainz weiter.
Bestattungsunternehmen, denen wir ein Dokumentenfach zur Verfügung gestellt haben und dort Unterlagen zu neuen Sterbefällen hinterlegen oder jene von beurkundeten Sterbefällen abholen möchten, können das Gebäude montags bis freitags von 8.30 bis 16.30 Uhr betreten.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 1, 3 und 6
- Telefon
- +49 6131 12-4144
- sterbefallstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Urkundenstelle, Kirchenaustritte
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Geburtsbeurkundungen
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Sterbefallbeurkundungen
Montag 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch 10 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Rentenrechtliche Angelegenheiten
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Da jeder Fall individuell ist, benötigen wir eventuell weitere Urkunden oder Unterlagen.
Bitte beachten Sie:
- Alle Unterlagen und Urkunden müssen Sie im Original einreichen. Dokumente, die Sie uns per Fax oder E-Mail senden, reichen zur Beurkundung eines Sterbefalles leider nicht aus.
- Sie müssen alle Urkunden, die nicht in der deutschen Sprache oder in internationaler Form ausgestellt sind, zusammen mit einer amtlichen Übersetzung vorlegen.
- Die Todesbescheinigung mit Leichenschauschein stellt das ärztliche Fachpersonal aus, das den Tod festgestellt hat.
- Sie benötigen eine aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe des Wohnsitzes oder einen gültigen Personalausweis der verstorbenen Person, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Mainz war.
- Religionszugehörigkeiten können wir seit dem 1. November 2022 aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr im Sterberegister eintragen.
Je nach Lebenssituation der verstorbenen Person benötigen wir zusätzliche Dokumente.
a) Die verstorbene Person war ledig.
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
b) Die verstorbene Person war verheiratet.
- Bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009 benötigen wir die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag.
- Bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!).
c) Die verstorbene Person war verwitwet.
- Bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009 benötigen wir die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder zusätzlich die Sterbeurkunde
- Bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!) mit Vermerk über den Tod der Ehepartner:in oder zusätzlich die Sterbeurkunde.
d) Die verstorbene Person war geschieden.
- Bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009 benötigen wir die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag mit Vermerk über die Scheidung.
- Bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!) mit Vermerk über die Scheidung.
Bitte beachten Sie!
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir zusätzlich den Reisepass der verstorbenen Person und der Ehegatt:in.
Folgende Bitte richten wir an die Fachkräfte für Bestattungen bezüglich der Unterlagen:
Um eine schnellere und einfachere Beurkundung des Sterbefalls zu ermöglichen, bitten wir Sie, alle vorhandenen Urkunden und Unterlagen von den Angehörigen anzufordern und möglichst komplett beizufügen. Das gilt auch wenn es sich um Personenstandsurkunden handelt, die das Standesamt Mainz ausgestellt hatte. Dies erleichtert uns die Arbeit wesentlich, da die zum Teil sehr umfangreichen und zeitintensiven Sucharbeiten entfallen.
Gebühren
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Ebenso erhalten Sie 3 gebührenfreie Sterbeurkunden für die Sozialversicherung und eine Bescheinigung für die Bestattung.
Sterbeurkunde: 13 Euro
Sterbeurkunde Stammbuch: 13 Euro
jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro
Weitere Urkunden können Sie auf Wunsch gegen entsprechende Gebühren anfordern.
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Fristen
Die Abholung bzw. Zustellung erfolgt nach 2 bis 3 Werktagen.