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Sterbefallbeurkundung - aktueller Sterbefall 

Online-Services

Beschreibung

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Aktueller Hinweis

Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, ist die Stadtverwaltung Mainz zwischen den Jahren geschlossen. 

Im Standesamt ist ausschließlich für Bestatter an 3 Tagen ein Notdienst eingerichtet: Am 23., 27. und 30. Dezember 2024 stellen wir jeweils von 8.30 bis 12 Uhr Rückstellungen für Sterbefälle aus. Da das Gebäude nicht geöffnet ist, rufen Sie bitte die an der Eingangstür ausgehängte Telefonnummer an. Wir holen Sie dann ab. Für auswärtige Bestatter ist das Parken vor dem Gebäude in dieser Zeit nicht möglich, da die Schranke nicht bedient wird. Beachten Sie bitte, dass die Beurkundung der Sterbefälle erst im neuen Jahr stattfindet und sich der Versand der Urkunden aufgrund der Vielzahl der Fälle verzögern wird.

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Allgemeine Informationen zur Beurkundung von aktuellen Sterbefällen

Alle Sterbefälle im Stadtgebiet Mainz sind spätestens drei Werktage nach dem Todestag beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Mainz anzuzeigen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  1. jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
  • Der Tod einer Person wird im Sterberegister des Standesamts beurkundet.
    Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt Sterbeurkunden aus.
  • In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten betraut.
    Die für die Beurkundung benötigten Unterlagen und die Todesbescheinigung müssen vorgelegt werden.

Ablauf

Bestattungsunternehmen können zu den offenen Sprechzeiten zur Anzeige von neuen Sterbefällen zum Standesamt kommen und teilen dem Sicherheitsdienst am Eingang mit, dass Sie für eine Vorsprache in Zimmer 6 da sind. Die Beurkundung des Sterbefalls wird grundsätzlich nicht direkt erfolgen. Sie erhalten aber zumindest eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung. Sollten für die Beurkundung notwendige Unterlagen fehlen reichen Sie diese im Original, gerne auch per Post, nach.

Nach der Beurkundung erhalten Sie oder die Angehörigen alle Unterlagen per Post zugesandt. Teilen Sie dem Standesamt bitte mit, wenn die Bestattung und/oder Einäscherung in Mainz stattfinden soll oder eine Überführung ins Ausland vorgesehen ist. In diesen Fällen leiten die Mitarbeitenden die Todesbescheinigung und eine Zurückstellung des Sterbefalls elektronisch an den Wirtschaftsbetrieb Mainz weiter.

Bestattungsunternehmen, denen wir ein Dokumentenfach zur Verfügung gestellt haben und dort Unterlagen zu neuen Sterbefällen hinterlegen oder jene von beurkundeten Sterbefällen abholen möchten, können das Gebäude montags bis freitags von 8.30 bis 16.30 Uhr betreten.

Sie können die Kolleginnen der Sterbefallbeurkundung unter Tel.: 06131 12-4144 oder über folgende E-Mail-Adresse kontaktieren: sterbefallstadt.mainzde.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
1, 3 und 6
Telefon
+49 6131 12-4144
E-Mail
sterbefallstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Geburtsbeurkundungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Sterbefallbeurkundungen:

Montag:       8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:     8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch:    10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:   8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag:      8.30 bis 12.00 Uhr

Rentenrechtliche Angelegenheiten:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Martina Kluge Sachbearbeiterin Sterbefallbeurkundung  +49 6131 12-2568  Martina.Klugestadt.mainzde
 Frau Jamila Nadi-Toutouh Standesbeamtin, Sterbefallbeurkundungen  +49 6131 12-2245  Jamila.Nadi-Toutouhstadt.mainzde
 Frau Destina Kurban Standesbeamtin Sterbefallbeurkundung  +49 6131 12-3659  Destina.Kurbanstadt.mainzde

Unterlagen

Da jeder Fall individuell ist, werden eventuell weitere Urkunden oder Unterlagen benötigt.

Bitte beachten Sie:

  • Alle Unterlagen und Urkunden müssen im Original eingereicht werden. Dokumente, die Sie uns per Fax oder E-Mail senden, reichen zur Beurkundung eines Sterbefalles leider nicht aus.

  • Sie müssen alle Urkunden, die nicht in der deutschen Sprache oder in internationaler Form ausgestellt sind, zusammen mit einer amtlichen Übersetzung vorlegen.

  • Die Todesbescheinigung mit Leichenschauschein stellt das ärztliche Fachpersonal aus, das den Tod festgestellt hat.

  • Sie benötigen eine aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe des Wohnsitzes oder einen gültigen Personalausweis der verstorbenen Person, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Mainz war.

  • Religionszugehörigkeiten können durch eine Gesetzesänderung ab dem 1. November 2022 nicht mehr im Sterberegister eingetragen werden.

Des weiteren sind je nach Lebenssituation der verstorbenen Person zusätzliche Dokumente notwendig, wenn:

a) Die verstorbene Person ledig war

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

b) Die verstorbene Person verheiratet war

  • bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009: die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag
  • bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008: die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!)

c) Die verstorbene Person verwitwet war

  • bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009: die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder zusätzlich die Sterbeurkunde
  • bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008: die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde) mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder zusätzlich die Sterbeurkunde

d) Die verstorbene Person geschieden war

  • bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009: die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag mit Vermerk über die Scheidung
  • bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008: die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde) mit Vermerk über die Scheidung

Bitte beachten!

Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich der Reisepass der verstorbenen Person und des Ehegatten benötigt.

Eine Bitte an die Fachkräfte für Bestattungen bezüglich der Unterlagen:

Um eine schnellere und einfachere Beurkundung des Sterbefalls zu ermöglichen, bitten wir Sie, alle vorhandenen Urkunden und Unterlagen von den Angehörigen anzufordern und möglichst komplett beizufügen – auch wenn es sich um Personenstandsurkunden handelt, die durch das Standesamt Mainz ausgestellt wurden. Dies erleichtert uns die Arbeit wesentlich, da die zum Teil sehr umfangreichen und zeitintensiven Sucharbeiten entfallen.

Gebühren

Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Ebenso erhalten Sie drei gebührenfreie Sterbeurkunden für die Sozialversicherung und eine Bescheinigung für die Bestattung.

Sterbeurkunde: 13 Euro
Sterbeurkunde Stammbuch: 13 Euro
jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro

Weitere Urkunden können Sie auf Wunsch gegen entsprechende Gebühren anfordern.

Zahlungsart

  • Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
  • Mobile Payments
  • Barzahlung ist nicht möglich!

Fristen

Abholung bzw. Zustellung nach zwei bis drei Werktagen

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