Sprengstoffrecht
Kurzbeschreibung
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur noch im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich. Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung auch auf die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung.Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 407/408
- Telefon
- +49 6131 12-2399
- Telefon
- +49 6131 12-2409
- Telefon
- +49 6131 12-2414
- sprengstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Johannes Weishahn |
|
+49 6131 12-2409 | waffenstadt.mainzde |
Herr Christian Müller |
|
+49 6131 12-2414 | waffenstadt.mainzde |
Herr Nico Busch |
|
+49 6131 12-2399 | waffenstadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Erlaubnis § 27 SprengG zum Erwerb von Treibladungspulver (Nitro- und Schwarzpulver). Nutzen Sie dazu bitte die zur Verfügung stehende Vorlage.
- Anlage zum Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Original des Fachkundezeugnisses
- Original der Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Bedürfnisnachweis (siehe Merkblatt unter Downloads)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV für das Abbrennen eines Kleinfeuerwerks. Nutzen Sie dazu bitte die zur Verfügung stehende Vorlage.
Rechtsgrundlagen
- Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Hinweise
Voraussetzungen: Siehe Merkblätter Erlaubnis nach § 27 SprengG und § 24 Abs. 1 der 1. SprengV (Kleinfeuerwerk). Da eine eigenhändige Unterschrift in den Formularen notwendig ist, bitten wir Sie, uns diese nicht per E-Mail zu übersenden. Es werden deshalb nur Anträge/Anzeigen akzeptiert, die uns unterschrieben auf dem Postwege oder per Fax zugehen. Falls genaue Informationen gewünscht sind, können diese unter Downloads (Merkblatt) heruntergeladen werden.
Formulare
Merkblätter
- Sprengstoffrecht, Erlaubnis nach § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV), Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk), Merkblatt
- Sprengstoffrecht, Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG), Merkblatt
- Sprengstoffrecht, Nichtgewerbliche Lagerung kleiner Mengen Schwarz- und Treibladungspulver, Merkblatt