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Sondernutzung öffentlichen Raums beantragen 

Beschreibung

Sondernutzung/Genehmigungen und Plakatierungen

  • Die öffentlich gewidmeten Flächen können zum Teil zur gewerblichen Nutzung an Dritte vergeben werden
  • Eine Sondernutzungserlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt durch das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

Vergeben werden die Flächen für:

  • Informationsstände, Werbeveranstaltungen
  • Verkaufsstände, Verteilen von Flyern
  • Warenauslagen, Warenständer
  • Werbestopper, Werbeschilder, Klappplakate
  • Leuchtreklame, großflächige Werbung
  • Plakatierung, Bannerwerbung (im öffentlichen Straßenraum
  • Wirtschaftsgärten, Biergärten, Außenbestuhlung, Stehtische,Tag der offenen Tür - sofern Essen und Getränke verkauft werden
    (Hier sind die Kollegen für Gaststättenkonzessionen zuständig)

Beantragung

  • schriftlicher Antrag
    (Vordruck bei der Bauaufsicht und im Service-Center erhältlich)
  • per Post, Mail oder Fax
  • bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt einreichen

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
217
Telefon
+49 6131 12-2358
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
sondernutzungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
  • Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
  • Dienstag und Freitag: geschlossen

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Pascal Mohr Sondernutzung / Wirtschaftsgärten im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis  +49 6131 12-2426  Pascal.Mohrstadt.mainzde
 Herr Tristan Mohr Allgemeine Sondernutzung  +49 6131 12-2552  Tristan.Mohrstadt.mainzde
 Frau Andrea Wahl Allgemeine Sondernutzung  +49 6131 12-2358  Andrea.Wahlstadt.mainzde

Unterlagen

Formloser, schriftlicher Antrag, der folgende Punkte enthalten muss:

  • Standort
  • Art
  • Dauer
  • benötigte Fläche der Sondernutzung

Gebühren

  • Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren ergibt sich aus dem Einzelfall
  • Sie ist von der Größe und Lage der jeweiligen Sondernutzung abhängig

Für Altkleidercontainer:

  • einzelfallabhängig (Standort ist entscheidend)

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht

Rechtsgrundlagen

  • Landesstraßengesetz
  • Richtlinie "Gestaltung von Sondernutzung im öffentlichen Raum"
  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz

Hinweise

  • Genehmigung zum Plakatieren an öffentlichen Flächen erteilt:
    Deutsche Städte- und Medien GmbH (DSM)
    Mainz-Kastel, Telefon +49 6131 725313
  • Gastronomiebetriebe können Sondernutzungsflächen für Außenbestuhlung beantragen (Antrag "Sondernutzung für die Erweiterung eines bestehenden Wirtschaftsgartens" untenstehend)