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Selbstbestimmungsgesetz, Erklärung abgeben 

Beschreibung

Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Das Gesetz über die Selbstbestimmung (SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft. Hierdurch erhalten transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen die Möglichkeit, durch Erklärung vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre(n) Vornamen ändern zu lassen. Diese Erklärung müssen Sie mindestens drei Monate vorher beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist schon jetzt möglich.

Zuständigkeit

Die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrages und der(s) Vornamen(s) können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesamt zugeht. Dies ist in der Regel das Standesamt am Geburtsort.

Anmeldung der Erklärung

Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrag und Ihre(n) Vornamen ändern möchten, müssen Sie dies mind. 3 Monate zuvor beim zuständigen Standesamt anmelden. Ab dem Tag der Anmeldung haben Sie 6 Monate Zeit die entsprechende Erklärung abzugeben. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung der Erklärung ungültig.

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.

Kann die Erklärung mehrmals abgegeben werden?

Wurde Ihr Geschlechtseintrag und Ihr(e) Vorname(n) geändert, können Sie nach Ablauf 1 Jahres eine erneute Anmeldung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Erklärung zum vorherigen Geschlechtseintrag keine neuen Vornamen bestimmen können. Das bedeutet, dass nach einer erneuten Änderung Ihres Geschlechtseintrages dennoch weiterhin die Vornamen geführt werden, die Sie bei Ihrer ersten Erklärung gewählt haben.

Sprechzeiten

Wenn Sie vor der Anmeldung zur Erklärung eine Beratung wünschen melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei den Standesbeamt:innen.

Montag, Donnerstag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: ganztägig
Mittwoch geschlossen

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
personenstandstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Ayten Altin
  • Buchstabenbereich: A bis K
 +49 6131 12-2393  Ayten.Altinstadt.mainzde
 Herr Hansjörg Jung
  • Buchstabenbereich: L bis Z
 +49 6131 12-2444  Hansjoerg.Jungstadt.mainzde

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

45 Euro

Zahlungsart

  • Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
  • Mobile Payments
  • Barzahlung ist nicht möglich!

Rechtsgrundlagen

§ 45 b Personenstandsgesetz (PStG)

§ 2 ff. des Gesetzes über die Selbstbestimmung