Selbstbestimmungsgesetz, Erklärung abgeben
Beschreibung
Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
Das Gesetz über die Selbstbestimmung (SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft. Hierdurch erhalten transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen die Möglichkeit, durch Erklärung vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre(n) Vornamen ändern zu lassen. Diese Erklärung müssen Sie mindestens drei Monate vorher beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist schon jetzt möglich.
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrages und der(s) Vornamen(s) können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesamt zugeht. Dies ist in der Regel das Standesamt am Geburtsort.
Anmeldung der Erklärung
Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrag und Ihre(n) Vornamen ändern möchten, müssen Sie dies mind. 3 Monate zuvor beim zuständigen Standesamt anmelden. Ab dem Tag der Anmeldung haben Sie 6 Monate Zeit die entsprechende Erklärung abzugeben. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anmeldung der Erklärung ungültig.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Kann die Erklärung mehrmals abgegeben werden?
Wurde Ihr Geschlechtseintrag und Ihr(e) Vorname(n) geändert, können Sie nach Ablauf 1 Jahres eine erneute Anmeldung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Erklärung zum vorherigen Geschlechtseintrag keine neuen Vornamen bestimmen können. Das bedeutet, dass nach einer erneuten Änderung Ihres Geschlechtseintrages dennoch weiterhin die Vornamen geführt werden, die Sie bei Ihrer ersten Erklärung gewählt haben.
Sprechzeiten
Wenn Sie vor der Anmeldung zur Erklärung eine Beratung wünschen melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei den Standesbeamt:innen.
Montag, Donnerstag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: ganztägig
Mittwoch geschlossen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- personenstandstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Urkundenstelle, Kirchenaustritte:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Ayten Altin |
|
+49 6131 12-2393 | Ayten.Altinstadt.mainzde |
Herr Hansjörg Jung |
|
+49 6131 12-2444 | Hansjoerg.Jungstadt.mainzde |
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
45 Euro
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Rechtsgrundlagen
§ 45 b Personenstandsgesetz (PStG)
§ 2 ff. des Gesetzes über die Selbstbestimmung