Öffentliche Versammlung anmelden
Beschreibung
Versammlungen und Demonstrationen werden vom Standes-, Rechts- und Ordnungsamt bearbeitet.
Als Veranstalterin, Veranstalter, Leiterin oder Leiter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges nehmen Sie aktiv Ihr Grundrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes wahr. Trotz des hohen Stellenwertes dieses Grundrechtes ist dieses jedoch nicht schrankenlos.
Es wird daher darauf hingewiesen, dass Sie Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge mindestens 48 Stunden vor deren Bekanntgabe - also bevor dazu mittels Plakaten, Telefonketten, sozialer Medien etc. aufgerufen wird - beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt als zuständiger Versammlungsbehörde anmelden müssen (§ 14 Abs. 1 VersammlG).
Ein entsprechendes Anmeldeformular mit den für die Behörden erforderlichen Daten steht auf dieser Seite zum Download bereit. Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus auch im zur Verfügung gestellten Merkblatt.
Im Falle von Eilversammlungen, d.h. Versammlungen, die aufgrund aktueller Ereignisse durchgeführt werden, ohne dass eine Einhaltung der 48-Stunden-Frist möglich ist, kann die Anmeldung außerhalb der üblichen Dienstzeiten und am Wochenende auch telefonisch an den Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes unter Tel. +49 6131 12-49333 oder notfalls die zuständige Polizeidienststelle unter Telefon +49 6131 65-0 gerichtet werden.
Nicht angemeldete Versammlungen oder Aufzüge können aufgelöst werden.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3588
- Telefon
- +49 6131 12-3837
- Telefon
- +49 6131 12-2223
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- demonstrationstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport