Luftverkehr
Beschreibung
Aufsteigverbot von Himmelslaternen
Nach der vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 31. August 2009 erlassenen Gefahrenabwehrverordnung ist es in Rheinland-Pfalz grundsätzlich verboten unbemannte ballonartige Flugkörper, bei denen der Auftrieb mittels einer eigenen Feuerquelle mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erzeugt wird (Himmelslaternen), in den Luftraum aufsteigen zu lassen.
Himmelslaternen sind insbesondere die im Handel unter dieser oder einer ähnlichen Bezeichnung, wie „Fluglaterne“, „Kong-Ming-Laterne“, „Skylaterne“, „Partyballon“ oder „Miniatur-Heißluftballon“, bekannt.
Ein Verstoß gegen das bestehende Aufsteigverbot von Himmelslaternen in den Luftraum stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Heliumballons/Luftballons etc.
Der Aufstieg von Heliumballons etc. bedarf ggfls. einer Erlaubnis der Deutschen Flugsicherung und des Landesbetriebes Mobilität/Fachgruppe Luftverkehr, Tel. 06543 508801.
Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen (insb. Drohnen)
Die Stadtverwaltung Mainz ist nicht für den Vollzug der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften zuständig, sondern der Landesbetrieb Mobilität (LBM) - Fachgruppe Luftverkehr.
Weitere Informationen erhalten Sie unter lbm.rlp.de
Wir weisen dennoch darauf hin, dass Aufstiege innerhalb eines Umkreises von 1,5 Kilometern um Flugplätze und Landeplätze (hier: Flugplatz Mainz-Finthen und Landeplatz des Rettungshubschraubers Christoph 77 auf dem Gelände der Universitätsmedizin) grundsätzlich unabhängig der Größe und des Gewichts der Drohne verboten sind und einer Erlaubnis durch den LBM bedürfen.
Auch befindet sich ein großer Teil des Mainzer Stadtgebietes innerhalb der Kontrollzone des Militärflugplatzes Wiesbaden-Erbenheim, weswegen auch hier eine vorherige Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen ist.
Für eine erste Einschätzung der Durchführbarkeit eines geplanten Aufstieges empfehlen wir die Verwendung der "DRONIQ APP", mehr Informationen hierzu finden Sie unter: droniq.de
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 410
- Telefon
- +49 6131 12-3588
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Moritz Baldes | +49 6131 12-4038 | Moritz.Baldesstadt.mainzde |
Herr Franz Espig | +49 6131 12-3588 | Franz.Espigstadt.mainzde |
Gebühren
Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Rechtsgrundlagen
Gefahrenabwehrverordnung Himmelslaternen