Jagdschein beantragen
Beschreibung
Ausstellungen und Verlängerungen von Jagdscheinen werden vom Standes-, Rechts- und Ordnungsamt vorgenommen.
Bitte beachten Sie: Jagdrechtliche Genehmigungen (Jagdscheine) können Ihnen bei der Stadt Mainz nur in einem persönlichen Termin ausgestellt oder verlängert werden."
Achten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung auch auf die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 407/408
- Telefon
- +49 6131 12-2399
- Telefon
- +49 6131 12-2409
- Telefon
- +49 6131 12-2414
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- jagdstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Johannes Weishahn |
|
+49 6131 12-2409 | waffenstadt.mainzde |
Herr Christian Müller |
|
+49 6131 12-2414 | waffenstadt.mainzde |
Herr Nico Busch |
|
+49 6131 12-2399 | waffenstadt.mainzde |
Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular.
Da eine eigenhändige Unterschrift in dem Formular notwendig ist, bitten wir Sie, dieses nicht per E-Mail zu übersenden. Es werden deshalb nur Anträge und Anzeigen akzeptiert, die unterschrieben auf dem Postweg oder per Fax zugehen.
Gebühren
Die genannten Kosten beinhalten sowohl die Gebühr für die Erstellung als auch die Jagdabgabe.
- 3-Jahresjagdschein: 192 Euro
- 2-Jahresjagdschein: 162 Euro
- 1-Jahresjagdschein: 102 Euro
- 1-Jahresjagdschein für Jugendliche: 51 Euro
- 2-Jahresjagdschein für Jugendliche: 81 Euro
- 3-Jahresjagdschein für Jugendliche: 90 Euro
- Ausnahmegenehmigung zur Ablegung der Jägerprüfung: 40,90 Euro
Zahlungsart
- Bar
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht