Gewerbe abmelden
Beschreibung
Die Dienstleistung wird ab sofort im Stadthaus Kaiserstraße Kreyßigflügel erbracht.
Die Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist vorzunehmen, wenn:
- der Betrieb aufgegeben wird.
- der Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegt wird.
Das Gewerbe ist in der Gemeinde abzumelden, in der sich die Betriebsstätte befindet. Das Gewerbe muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe abgemeldet werden. Bei einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Die Abmeldung des Gewerbes bei der Gewerbemeldestelle erfolgt schriftlich durch Vordruck per Post oder per E-Mail an unten genannte E-Mail-Adresse. Der Vordruck befindet sich als PDF-Datei am Ende dieser Webseite.
Achtung: Bei einer OHG oder GbR muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeabmeldung erstatten.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle
- Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
- Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag und Freitag: geschlossen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Kevin Wex |
|
+49 6131 12-2752 | Kevin.Wexstadt.mainzde |
Frau Malina Schreiber | – | +49 6131 12-2752 | Malina.Schreiberstadt.mainzde |
Unterlagen
benötigte Unterlagen:
- ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
- Kopie Personalausweis oder Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern (jeweils Vorder- und Rückseite) oder Kopie Reisepass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
bei eingetragenen Firmen:
- ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
- Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung
bei unselbstständiger Zweigniederlassung:
- ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
- Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung
bei Vertretung des Gewerbetreibenden oder Geschäftsführers:
- schriftliche Vollmacht
- Original Ausweis des Vollmachtgebers
- Original Ausweis des Vollmachtnehmers
- davon jeweils eine Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises oder Aufenthaltstitels bei NICHT-EU-Bürgerinnen und Bürgern
Hinweis: Führerschein, Krankenkassenkarte o.ä. sind nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert. Es ist ein Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung vorzulegen!
Gebühren
Für die Prüfung und Bescheinigung des Empfangs einer Anzeige über die Aufgabe eines Gewerbebetriebs fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an.
Zahlungsart
Mittels Überweisung nach Erhalt eines Gebührenbescheids unter Angabe des darin mitgeteilten Vertragsgegenstandes.
Bearbeitungsdauer
Bitte teilen Sie uns eine zustellfähige Rechnungsadresse mit, an welche wir den Gebührenbescheid adressieren können. Weiterhin muss unbedingt ein Meldedatum angegeben werden. Ohne dieses kann Ihre Meldung nicht bearbeitet werden und es kommt zu Verzögerungen!
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- § 2 Gewerbesteuergesetz
- Ziffer 2 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung
(besonderes Gebührenverzeichnis) vom 25.2.2002, GVBI Nummer 4 Seite 96)
Hinweise
Über die Gewerbeabmeldung werden folgende Stellen informiert:
- Finanzamt
- ggf. Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer
- Amtsgericht
- ggf. Berufsgenossenschaften
- Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien