Fundbüro, Fundsache abholen und abgeben
Beschreibung
Verlorene Gegenstände im Mainzer Stadtgebiet
Anfragen nach verlorenen Gegenständen können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail stellen. Um Ihren Anspruch glaubhaft zu machen, müssen Sie den verloren gegangenen Gegenstand eingehend beschreiben.
Aushändigung an Eingentümer:innen:
- persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Fundbüros
- oder in Vertretung durch Bevollmächtigte nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Fundbüros
- Termine können Sie telefonisch (+49 6131 12-2432) vereinbaren.
Fundsache abgeben
Um Fundsachen abzugeben, müssen Sie keinen Termin vereinbaren.
Wichtige Informationen bei der Abgabe von Fundsachen sind das Funddatum und der Fundort, optional können Sie auch noch Ihre eigenen Daten für eine eventuelle Danksagung oder Finderlohn hinterlegen. Diese Daten würden dann auch an die Eigentümer:innen bei Abholung ausgegeben, sofern Sie dies nicht verneinen. Nutzen Sie hierzu auch das angehängte Formular.
Verlorene Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse und S-Bahnen)
- Zuständigkeit: Fundbüro der Mainzer Mobilität
- Anlaufstelle: RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz am Hauptbahnhof, Bahnhofplatz 6A
Verlorene Gegenstände im Zug
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 107
- Telefon
- +49 6131 12-2432
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- fundbuerostadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 12 und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Eigentumsnachweis des verlorenen Gegenstandes (Kaufvertrag, Rechnung etc.)
Gebühren
- Liegt der Wert der Fundsache unter 50 Euro, beträgt die Gebühr ein Prozent des Wertes, mindestens 3,20 Euro
- Handy/Smartphone, Tablet oder Laptop 5 Euro
- Finderlohn:
Findende haben grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 5 Prozent vom Wert der Fundsache bis zum Betrag von 500 Euro, vom Mehrwert 3 Prozent. Hier handelt es sich um einen privatrechtlichen Anspruch gegen den Verlierenden.
Zahlungsart
- EC
- Bar
- Kreditkarte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Fristen
fallbezogen individuell
Rechtsgrundlagen
- § 965-984 BGB
- VV vom 30. Oktober 1995 Behandlung von Fundsachen
Hinweise
Melden sich Eigentümer:innen nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten, haben Findende Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht wahrgenommen, wird die Landeshauptstadt Mainz Eigentümerin.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß § 973 BGB kommen die Fundsachen zur Versteigerung:
- Diese Versteigerungen setzen wir nach Bedarf fest.
- In der Regel finden Versteigerungen einmal jährlich statt.
- Die Versteigerungstermine können Sie im Internet unter "www.mainz.de" oder in der lokalen Presse erfahren.
- Fundsachen bewahren wir mindestens 6 Monate auf.
Die Versteigerungsbedingungen geben wir vor Beginn der Versteigerung bekannt. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Landeshauptstadt.