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Feuerwerk anmelden 

Beschreibung

Wenn Sie ein Feuerwerk bei privaten Festen und Feiern (Kleinfeuerwerk) zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember abbrennen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese umfasst das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerksartikel der Kategorie II).

Das Abbrennen des Feuerwerks geschieht in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

Erlaubnisschein / Sprengstofferlaubnis

Die Genehmigung umfasst die Erwerbung, Aufbewahrung und Verwendung von Treibladungspulver.

Adressänderungen der Person, die die Erlaubnis innehat, sowie Änderung des Sprengstofflagers sind umgehend dem Standes-, Rechts- und Ordnungsamt zu melden.

Voraussetzungen

  • Abhängig von der Art das Antrags, konkrete Informationen sind in den Merkblättern aufgeführt.
  • Sofern Sie das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abbrennen, ist eine Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung notwendig.

Beantragung

Die Beantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache oder schriftlich per Post oder Fax. Eine Beantragung per E-Mail ist nicht möglich.

Erwerb der Erlaubnis

Um die Erlaubnis zu erwerben, wird ein Fachkundelehrgang besucht. Folgende Schritte sind dabei zu beachten:

  1. Abschluss der Zuverlässigkeitsprüfung
  2. Daraufhin wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt
  3. Diese wird dem Leiter des Fachkundelehrgangs vorgelegt
  4. Dann kann das Fachkundezeugnis ausgestellt werden
  5. Adressänderungen der Person, die die Erlaubnis innehat, oder die Änderung des Sprengstofflagers sind umgehend dem Standes-, Rechts- und Ordnungsamt zu melden!
  6. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Erlaubnis - das Original des Erlaubnisscheins ist vorzulegen

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
407/408
Telefon
+49 6131 12-2399
Telefon
+49 6131 12-2409
Telefon
+49 6131 12-2414
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
sprengstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben     A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,      Buchstaben     I bis S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben    Sch, T bis Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:

Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132



Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Johannes Weishahn
  • Buchstabenbereich: A bis H
 +49 6131 12-2409  waffenstadt.mainzde
 Herr Christian Müller
  • Buchstabenbereich: I bis S, St
 +49 6131 12-2414  waffenstadt.mainzde
 Herr Nico Busch
  • Buchstabenbereich: Sch, T bis Z
 +49 6131 12-2399  waffenstadt.mainzde

Unterlagen

Für Erteilung der Erlaubnis:

  • Antrag inkl. Anlage (Vordruck)
  • Bedürfnisnachweis (Merkblatt)
  • Fachkundezeugnis im Original

Für Verlängerung der Erlaubnis:

  • Antrag auf Verlängerung
  • Erlaubnis nach §27 SprengG im Original
  • Bedürfnisnachweis
  • ggf. erneute Fachkundeprüfung

Gebühren

Erlaubnis private Feste (Kleinfeuerwerk): 50 Euro
Ungültigkeitserklärung: 42 Euro

Erteilung allgemeiner Sprengstofferlaubnis: 75 Euro
Verlängerung oder Änderung Sprengstofferlaubnis: 38 Euro
Unbedenklichkeitsbescheinigung: 50 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht

Rechtsgrundlagen

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG)