Feuerwerk anmelden
Beschreibung
Wenn Sie ein Feuerwerk bei privaten Festen und Feiern (Kleinfeuerwerk) zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember abbrennen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese umfasst das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerksartikel der Kategorie II).
Das Abbrennen des Feuerwerks geschieht in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
Erlaubnisschein / Sprengstofferlaubnis
Die Genehmigung umfasst die Erwerbung, Aufbewahrung und Verwendung von Treibladungspulver.
Adressänderungen der Person, die die Erlaubnis innehat, sowie Änderung des Sprengstofflagers sind umgehend dem Standes-, Rechts- und Ordnungsamt zu melden.
Voraussetzungen
- Abhängig von der Art das Antrags, konkrete Informationen sind in den Merkblättern aufgeführt.
- Sofern Sie das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abbrennen, ist eine Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung notwendig.
Beantragung
Die Beantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache oder schriftlich per Post oder Fax. Eine Beantragung per E-Mail ist nicht möglich.
Erwerb der Erlaubnis
Um die Erlaubnis zu erwerben, wird ein Fachkundelehrgang besucht. Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
- Abschluss der Zuverlässigkeitsprüfung
- Daraufhin wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt
- Diese wird dem Leiter des Fachkundelehrgangs vorgelegt
- Dann kann das Fachkundezeugnis ausgestellt werden
- Adressänderungen der Person, die die Erlaubnis innehat, oder die Änderung des Sprengstofflagers sind umgehend dem Standes-, Rechts- und Ordnungsamt zu melden!
- Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Erlaubnis - das Original des Erlaubnisscheins ist vorzulegen
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 407/408
- Telefon
- +49 6131 12-2399
- Telefon
- +49 6131 12-2409
- Telefon
- +49 6131 12-2414
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- sprengstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Johannes Weishahn |
|
+49 6131 12-2409 | waffenstadt.mainzde |
Herr Christian Müller |
|
+49 6131 12-2414 | waffenstadt.mainzde |
Herr Nico Busch |
|
+49 6131 12-2399 | waffenstadt.mainzde |
Unterlagen
Für Erteilung der Erlaubnis:
- Antrag inkl. Anlage (Vordruck)
- Bedürfnisnachweis (Merkblatt)
- Fachkundezeugnis im Original
Für Verlängerung der Erlaubnis:
- Antrag auf Verlängerung
- Erlaubnis nach §27 SprengG im Original
- Bedürfnisnachweis
- ggf. erneute Fachkundeprüfung
Gebühren
Erlaubnis private Feste (Kleinfeuerwerk): 50 Euro
Ungültigkeitserklärung: 42 Euro
Erteilung allgemeiner Sprengstofferlaubnis: 75 Euro
Verlängerung oder Änderung Sprengstofferlaubnis: 38 Euro
Unbedenklichkeitsbescheinigung: 50 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Rechtsgrundlagen
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG)