Rente - Altersrente für Frauen
Beschreibung
Fragen und Informationen zum Thema Rente beantwortet das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt, Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten
- Auskünfte und Beratung in allen Sozialversicherungsangelegenheiten, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung
- Ausgabe von Informationsmaterial
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Altersrente für Frauen:
- ab dem 60. Lebensjahr, nur noch für Geburtsjahrgänge bis 1951
- frühestens 3 Monate vor / spätestens 3 Monate nach Erfüllung der Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Wartezeit von 15 Versicherungsjahren und
- ab dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Urkundenstelle, Kirchenaustritte:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Geburtsbeurkundungen:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Sterbefallbeurkundungen:
Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Rentenrechtliche Angelegenheiten:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Daniella Breitsprecher | Sachbearbeiterin Renten-/Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten | +49 6131 12-2453 | daniella.breitsprecherstadt.mainzde |
Unterlagen
Anträge, Broschüren und Informationen sind im Standes-, Rechts- und Versicherungsamt erhältlich
Gebühren
Die Antragstellung für eine Rente ist gebührenfrei.
Fristen
30 Minuten bis 1 Stunde / Termine innerhalb von 14 Tagen
Hinweise
- Bei Rentenbeginn mit 60. Lebensjahr erfolgt eine Rentenkürzung um 18 %
(Verringerung um 0,3 % für jeden späteren monatlichen Rentenbeginn). - Der Hinzuverdienst ist begrenzt!