Rente - Altersrente für Frauen
Beschreibung
Fragen und Informationen zum Thema Rente beantwortet das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt, Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten
- Auskünfte und Beratung in allen Sozialversicherungsangelegenheiten, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung
- Ausgabe von Informationsmaterial
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Altersrente für Frauen:
- ab dem 60. Lebensjahr, nur noch für Geburtsjahrgänge bis 1951
- frühestens 3 Monate vor / spätestens 3 Monate nach Erfüllung der Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Wartezeit von 15 Versicherungsjahren und
- ab dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Urkundenstelle, Kirchenaustritte
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Geburtsbeurkundungen
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Sterbefallbeurkundungen
Montag 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch 10 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Rentenrechtliche Angelegenheiten
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Daniella Breitsprecher | Sachbearbeiterin Renten-/Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten | +49 6131 12-2453 | daniella.breitsprecherstadt.mainzde |
Unterlagen
Anträge, Broschüren und Informationen sind im Standes-, Rechts- und Versicherungsamt erhältlich
Gebühren
Die Antragstellung für eine Rente ist gebührenfrei.
Fristen
30 Minuten bis 1 Stunde / Termine innerhalb von 14 Tagen
Hinweise
- Bei Rentenbeginn mit 60. Lebensjahr erfolgt eine Rentenkürzung um 18 %
(Verringerung um 0,3 % für jeden späteren monatlichen Rentenbeginn). - Der Hinzuverdienst ist begrenzt!