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Rente - Altersrente für Frauen 

Beschreibung

Fragen und Informationen zum Thema Rente beantwortet das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt, Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten

  • Auskünfte und Beratung in allen Sozialversicherungsangelegenheiten, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung

  • Ausgabe von Informationsmaterial

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
 
Altersrente für Frauen:

  • ab dem 60. Lebensjahr, nur noch für Geburtsjahrgänge bis 1951
  • frühestens 3 Monate vor / spätestens 3 Monate nach Erfüllung der Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Wartezeit von 15 Versicherungsjahren und
  • ab dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Urkundenstelle, Kirchenaustritte
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Geburtsbeurkundungen
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Sterbefallbeurkundungen
Montag 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch 10 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

Rentenrechtliche Angelegenheiten
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Daniella Breitsprecher Sachbearbeiterin Renten-/Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten  +49 6131 12-2453  daniella.breitsprecherstadt.mainzde

Unterlagen

Anträge, Broschüren und Informationen sind im Standes-, Rechts- und Versicherungsamt erhältlich

Gebühren

Die Antragstellung für eine Rente ist gebührenfrei.

Fristen

30 Minuten bis 1 Stunde / Termine innerhalb von 14 Tagen

Hinweise

  • Bei Rentenbeginn mit 60. Lebensjahr erfolgt eine Rentenkürzung um 18 %
    (Verringerung um 0,3 % für jeden späteren monatlichen Rentenbeginn).

  • Der Hinzuverdienst ist begrenzt!