Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Namensführung - nach der Einbürgerung, Vertriebene, Spätaussiedler 

Beschreibung

Vertriebene und Spätaussiedler, deren Ehegatten und Kinder, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG sind, und Eingebürgerte, deren Name sich fortan nach deutschem Recht richtet, können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten Bestandteile ihres Namens ablegen, die im deutschen Namensrecht nicht vorgesehen sind, zum Beispiel den Vatersnamen.

  • Sie können die männliche Form Ihres Familiennamens annehmen, wenn dieser nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis sprachlichen Abwandlungen unterliegt, zum Beispiel bei der slawischen Endung -ova.

  • Sie können eine deutschsprachige Form Ihres Familiennamens oder Ihres Vornamen annehmen; gibt es eine solche Form nicht, so können Sie neue Vornamen annehmen.

  • Der gemeinsame Familienname von Ehegatten kann in bestehender Ehe auch nur gemeinsam geändert werden.


Weitere Beispiele sind in Artikel 47 EGBGB aufgeführt.

Über die weitere Vorgehensweise informiert Sie die zuständige Sachbearbeitung beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Mainz.

Sprechzeiten:

Montag, Donnerstag und Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch geschlossen

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
personenstandstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Ayten Altin
  • Buchstabenbereich: A bis K
 +49 6131 12-2393  Ayten.Altinstadt.mainzde
 Herr Hansjörg Jung
  • Buchstabenbereich: L bis Z
 +49 6131 12-2444  Hansjoerg.Jungstadt.mainzde

Unterlagen

Die Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt.

Gebühren

Die Gebühren sind abhängig vom Sachverhalt.

Zahlungsart

  • Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
  • Mobile Payments
  • Barzahlung ist nicht möglich!