Kirchenaustritt beantragen
Online-Services
Sie können die Beantragung des Kirchenaustritts online voranmelden. Das Standesamt setzt sich anschließend telefonisch zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
Kurzbeschreibung
Unter Online-Services können Sie die Beantragung des Kirchenaustritts online voranmelden. Das Standesamt setzt sich anschließend telefonisch zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.Beschreibung
Das Standesamt Mainz ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.
Zuständig für die Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung ist das Standesamt am Hauptwohnsitz der Person.
Erklärung
Der Kirchenaustritt erfolgt durch Erklärung bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt nach vorheriger Terminvereinbarung. Diese können Sie online voranmelden.
- Für Minderjährige unter 14 Jahren können die Personensorgeberechtigten (in der Regel beide Elternteile) den Austritt erklären.
- Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr jedoch nicht gegen deren Willen.
- Die Erklärung wird mit Ablauf des Erklärungstages wirksam.
- Sie können die Erklärung vor Eintritt der Wirksamkeit widerrufen.
- Sie erhalten eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt.
Alternativ kann die Erklärung dem Standesamt gegenüber auch schriftlich erklärt werden. Eine schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein z.B. durch einen Notar.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2224
- Telefon
- +49 6131 12-2883
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Urkundenstelle, Kirchenaustritte:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Geburtsbeurkundungen:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Sterbefallbeurkundungen:
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Rentenrechtliche Angelegenheiten:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
30 Euro unabhängig von der Erklärungsform
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Rechtsgrundlagen
- Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften
- Landesverordnung über die Gebühr für Amtshandlungen nach dem Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften
Online-Services
Sie können die Beantragung des Kirchenaustritts online voranmelden. Das Standesamt setzt sich anschließend telefonisch zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.