Eheschließung anmelden
Beschreibung
Die Anmeldung erfolgt persönlich.
- Sie sollte von beiden Verlobten vorgenommen werden.
- Die Vertretung bei der Anmeldung ist nur möglich, wenn Sie eine Vollmacht vorlegen.
- Nach Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt die Terminfestlegung.
- Steht einer Eheschließung nichts im Wege, ist die Anmeldung sechs Monate gültig.
Um die Eheschließung anzumelden, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.
Voraussetzungen
Einer der Verlobten muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mainz gemeldet sein.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Urkundenstelle, Kirchenaustritte:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Michael Ickstadt |
Eheanmeldung (Eheschließung deutsche und ausländische Staatsangehörige innerhalb der Landeshauptstadt Mainz und ausländische Staatsangehörige außerhalb der Landeshauptstadt Mainz), Eheanmeldung Fort Malakoff und Burg Weisenau
|
+49 6131 12-2440 | Michael.Ickstadtstadt.mainzde |
Frau Maike Ulla Spatz |
Eheanmeldung (Eheschließung deutsche und ausländische Staatsangehörige innerhalb der Landeshauptstadt Mainz und ausländische Staatsangehörige außerhalb der Landeshauptstadt Mainz), Eheanmeldung Fort Malakoff und Burg Weisenau
|
+49 6131 12-3485 | Maike.Spatzstadt.mainzde |
Frau Sabine Gabsch | Eheanmeldung Staatstheater Mainz-Glashaus und Kurfürstliches Schloss | +49 6131 12-2664 | Sabine.Gabschstadt.mainzde |
Frau Ayten Altin |
Eheschließungen außerhalb der Landeshauptstadt Mainz (deutsche Staatsangehörige)
|
+49 6131 12-2393 | Ayten.Altinstadt.mainzde |
Herr Hansjörg Jung |
Eheschließungen außerhalb der Landeshauptstadt Mainz (deutsche Staatsangehörige)
|
+49 6131 12-2444 | Hansjoerg.Jungstadt.mainzde |
Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den jeweiligen Lebensverhältnissen des Brautpaares - sie sind daher individuell unterschiedlich:
Beide Verlobte waren noch nie verheiratet (volljährig, deutsche Staatsangehörige ohne Auslandsbezug)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort)
Nicht in Mainz wohnhaft:
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Angabe von Wohnsitz, Familienstand, Staatsangehörigkeit; erhältlich beim Meldeamt des Hauptwohnsitz)
Gemeinsame Kinder:
- Aktuelle Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Evtl. Einbürgerungsurkunde
- Ggf. Vollmacht bei der Anmeldung durch eine andere Person
Einer oder beide Verlobte war bzw. waren verheiratet:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort)
Nicht in Mainz wohnhaft:
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Angabe von Wohnsitz, Familienstand, Staatsangehörigkeit; erhältlich beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes)
Gemeinsame Kinder:
- Aktuelle Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Evtl. Einbürgerungsurkunde
- Ggf. Vollmacht bei der Anmeldung durch eine andere Person
Die Auflösung der letzten Ehe müssen Sie urkundlich nachzuweisen durch Vorlage einer
- Beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Vermerk der Scheidung bzw. Vermerk über den Tod der/des Ehegattin/en (erhältlich beim Standesamt am Heiratsort)
In besonderen Fällen sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren (mind. eine Person sollte vorsprechen). Insbesondere, wenn die Person oder deren Partner:in
- nicht im Bundesgebiet geboren wurde
- die letzte Ehe im Ausland geschlossen hat
- im Ausland geschieden wurde
Gebühren
Eheanmeldung:
- Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist: 52 Euro
- Wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 64 bis 125 Euro
Eheschließung:
- Eheschließung im Stadthaus innerhalb der Dienstzeiten: 50 Euro
- Freitagnachmittags im Stadthaus: 125 Euro
- Eheschließungen außerhalb der Diensträume und während den Dienstzeiten: 125 Euro
- Eheschließungen außerhalb der Diensträume und Dienstzeiten (samstags und freitagnachmittags): 175 Euro
- Eheurkunde: 13 Euro
- Eheurkunde Stammbuch: 13 Euro
- Internationale Eheurkunde: 13 Euro
Jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Bearbeitungsdauer
Etwa 30 bis 45 Minuten