Eheschließung anmelden
Beschreibung
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Aktueller Hinweis
Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, ist die Stadtverwaltung Mainz zwischen den Jahren geschlossen. Auch das Standesamt ist in der Zeit von 21. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 nicht für Bürger:innen erreichbar.
Wir bitten alle Brautpaare, die dieses Jahr noch heiraten möchten, sich umgehend im Standesamt zu melden, um die Anmeldung zur Eheschließung in unserem oder einem auswärtigen Standesamt zu veranlassen. Der letzte verfügbare Trautermin ist am 20. Dezember 2024.
Beachten Sie, dass uns die Bearbeitung Ihrer per Post oder E-Mail eingereichten Anfragen/Unterlagen erst wieder ab dem 2. Januar 2025 möglich ist und sich durch die Schließung verzögern wird. Wir werden diese dann schnellstmöglich bearbeiten.
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Die Anmeldung erfolgt persönlich.
- Sie sollte von beiden Verlobten vorgenommen werden.
- Die Vertretung bei der Anmeldung ist nur möglich, wenn Sie eine Vollmacht vorlegen.
- Nach Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt die Terminfestlegung.
- Steht einer Eheschließung nichts im Wege, ist die Anmeldung sechs Monate gültig.
Um die Eheschließung anzumelden, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren.
Voraussetzungen
Einer der Verlobten muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mainz gemeldet sein.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Urkundenstelle, Kirchenaustritte:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Michael Ickstadt |
Eheanmeldung (Eheschließung deutsche und ausländische Staatsangehörige innerhalb der Landeshauptstadt Mainz und ausländische Staatsangehörige außerhalb der Landeshauptstadt Mainz), Eheanmeldung Fort Malakoff und Burg Weisenau
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+49 6131 12-2440 | Michael.Ickstadtstadt.mainzde |
Frau Maike Ulla Spatz |
Eheanmeldung (Eheschließung deutsche und ausländische Staatsangehörige innerhalb der Landeshauptstadt Mainz und ausländische Staatsangehörige außerhalb der Landeshauptstadt Mainz), Eheanmeldung Fort Malakoff und Burg Weisenau
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+49 6131 12-3485 | Maike.Spatzstadt.mainzde |
Frau Sabine Gabsch | Eheanmeldung Staatstheater Mainz-Glashaus und Kurfürstliches Schloss | +49 6131 12-2664 | Sabine.Gabschstadt.mainzde |
Frau Ayten Altin |
Eheschließungen außerhalb der Landeshauptstadt Mainz (deutsche Staatsangehörige)
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+49 6131 12-2393 | Ayten.Altinstadt.mainzde |
Herr Hansjörg Jung |
Eheschließungen außerhalb der Landeshauptstadt Mainz (deutsche Staatsangehörige)
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+49 6131 12-2444 | Hansjoerg.Jungstadt.mainzde |
Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den jeweiligen Lebensverhältnissen des Brautpaares - sie sind daher individuell unterschiedlich:
Beide Verlobte waren noch nie verheiratet (volljährig, deutsche Staatsangehörige ohne Auslandsbezug)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort)
Nicht in Mainz wohnhaft:
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Angabe von Wohnsitz, Familienstand, Staatsangehörigkeit; erhältlich beim Meldeamt des Hauptwohnsitz)
Gemeinsame Kinder:
- Aktuelle Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Evtl. Einbürgerungsurkunde
- Ggf. Vollmacht bei der Anmeldung durch eine andere Person
Einer oder beide Verlobte war bzw. waren verheiratet:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort)
Nicht in Mainz wohnhaft:
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Angabe von Wohnsitz, Familienstand, Staatsangehörigkeit; erhältlich beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes)
Gemeinsame Kinder:
- Aktuelle Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Evtl. Einbürgerungsurkunde
- Ggf. Vollmacht bei der Anmeldung durch eine andere Person
Die Auflösung der letzten Ehe müssen Sie urkundlich nachzuweisen durch Vorlage einer
- Beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Vermerk der Scheidung bzw. Vermerk über den Tod der/des Ehegattin/en (erhältlich beim Standesamt am Heiratsort)
In besonderen Fällen sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren (mind. eine Person sollte vorsprechen). Insbesondere, wenn die Person oder deren Partner:in
- nicht im Bundesgebiet geboren wurde
- die letzte Ehe im Ausland geschlossen hat
- im Ausland geschieden wurde
Gebühren
Eheanmeldung:
- Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist: 52 Euro
- Wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 64 bis 125 Euro
Eheschließung:
- Eheschließung im Stadthaus innerhalb der Dienstzeiten: 50 Euro
- Freitagnachmittags im Stadthaus: 125 Euro
- Eheschließungen außerhalb der Diensträume und während den Dienstzeiten: 125 Euro
- Eheschließungen außerhalb der Diensträume und Dienstzeiten (samstags und freitagnachmittags): 175 Euro
- Eheurkunde: 13 Euro
- Eheurkunde Stammbuch: 13 Euro
- Internationale Eheurkunde: 13 Euro
Jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Bearbeitungsdauer
Etwa 30 bis 45 Minuten