Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Beschreibung
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten, benötigen sie ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis.
Auskünfte, in welchem Land dieses benötigt wird, erteilt das Standesamt im Ausland oder das Konsulat in Deutschland.
Beantragung
- persönlich
- schriftlich - per Post
Bei Aufenthalt im Ausland kann die Antragstellung schriftlich über das Deutsche Konsulat erfolgen.
Zuständig für die Ausstellung ist
- das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes in Deutschland
- das Standesamt des letzten Wohnsitzes des deutschen Ehepartners/der deutschen Ehepartnerin in Deutschland
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch geschlossen
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- personenstandstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Urkundenstelle, Kirchenaustritte:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Ayten Altin |
|
+49 6131 12-2393 | Ayten.Altinstadt.mainzde |
Herr Hansjörg Jung |
|
+49 6131 12-2444 | Hansjoerg.Jungstadt.mainzde |
Unterlagen
Antrag für Ehefähigkeitszeugnis
Die Unterlagen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares, sie entsprechen jedoch weitgehend den Unterlagen für eine Eheanmeldung in Deutschland.
Daher wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen.
Bei schriftlicher Antragstellung sind alle Originalurkunden beizulegen.
Gebühren
- Grundgebühr, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 52 Euro
- Je nach Aufwand, wenn auch ausländlisches Recht zu beachten ist: 64 Euro bis 125 Euro
Je nach Sachverhalt fallen ggf. zusätzliche Kosten an.
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Rechtsgrundlagen
§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)