Ausschankerlaubnis (Gestattung) für eine öffentliche Veranstaltung beantragen
Beschreibung
1. Für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen, erteilt
das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt eine entsprechende Ausschankerlaubnis/Gestattung.
2. Für Ausschankerlaubnis/Gestattung für
Volksfeste, Messen sowie alle festzusetzenden Veranstaltungen ist das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften zuständig.
Beantragung:
- schriftlich
- Eingang mindestens 3 Wochen vor Festbeginn
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 201
- Telefon
- +49 6131 12-2426
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle
- Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
- Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag und Freitag: geschlossen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Pascal Mohr | +49 6131 12-2426 | Pascal.Mohrstadt.mainzde |
Unterlagen
Hinweis:
Anträge und Anlagen ohne Termin reichen Sie bitte in verschlossenen und adressierten Briefumschlägen ein.
Gebühren
Ausschankerlaubnis für Veranstaltungen, welche einem gemeinnützigem Zweck dienen: 35 € pro Gestattung
Ausschankerlaubnis für Veranstaltungen, welchen einem gewerblichen/kommerziellen Zweck dienen: 70 € pro Gestattung
Bei Veranstaltungen mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand als im Durchschnitt behalten wir uns eine Berechnung der Gebühr nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand vor.
Zahlungsart
Überweisung