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Benutzung der Bibliotheken 

Beschreibung

- Der Bibliotheksausweis berechtigt zur Ausleihe

Beantragung:
- persönlich (wg. Vorlage Personalausweis)

Berechtigt zur Benutzung sind:
- Öffentlichen Bücherei - Anna Seghers: alle Personen
- Wissenschaftlichen Stadtbibliothek: alle Personen vom 10. Lebensjahr an

Bibliotheken der Stadt Mainz:
- Wissenschaftliche Stadtbibliothek (Rheinallee 3 B)
- Öffentliche Bücherei - Anna Seghers (Bonifaziustürme)
- 5 Stadtteilbüchereien (Gonsenheim, Hechtsheim, Lerchenberg, Mombach, Weisenau)

Sie sind öffentlich zugänglich und bieten eine umfassende Literaturversorgung und Informationsvermittlung.

Die Nutzung von Internetarbeitsplätzen ist möglich.

Voraussetzungen

Um Bücher oder andere Medien aus den Bibliotheken ausleihen zu können, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

Adresse

Besucheranschrift

Rheinallee 3b
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kaisertor/Stadtbibliothek
Linien: 9, 55, 58, 60, 63, 64, 68, 70, 71, 76

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Barrierefreier Eingang in der Greiffenklaustraße über den Schulhof des Schlossgymnasiums. Bitte klingeln.

Unterlagen

Beantragung eines Bibliotheksausweis:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)

Bei Minderjährigen:
- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular
- Original oder Kopie von:
- Personalausweis des Erziehungsberechtigten oder
- Reisepass des Erziehungsberechtigten (mit amtlichem Wohnsitznachweis)

Gebühren

Bibliotheksausweis für Volljährige: 12,00 Euro pro Jahr
Bibliotheksausweis für Minderjährige: kostenlos

Für besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Fernleihe) fallen zusätzliche Kosten an.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

Ausweis wird i.d.R. sofort ausgestellt

Rechtsgrundlagen

- Benutzungsordnung der Bibliotheken der Stadt Mainz
- Kostenordnung der Bibliotheken der Stadt Mainz