Stadtorden/Fastnachtsorden, Beantragung
Beschreibung
Besonderes Engagement in der Mainzer Fastnacht würdigt der Oberbürgermeister mit dem Mainzer Stadtorden. Zum Orden fertigen wir eine Urkunde aus. Die Verleihung erfolgt üblicherweise im Rahmen einer Fastnachtsveranstaltung durch den Oberbürgermeister oder einer Vertretung.
Alle Bürger:innen, die in der Regel Mitglied eines Fastnachtsvereins oder einer Fastnachtsgarde sind, können eine Auszeichnung mit dem Stadtorden erhalten. Anträge zur Verleihung eines Stadtordens stellen die Vorsitzenden/Präsident:innen des betreffenden Vereins. Die Mainzer Stadtteile auf der anderen Seite des Rheins (Amöneburg, Kastel und Kostheim) sind miteingeschlossen.
Nach Eingang des Antrags prüft das Protokoll und unterrichtet die Antragsteller:innen über das Ergebnis und organisiert die Ordensüberreichung.
Pro Verein oder Garde verleihen wir nur einen Stadtorden je Kampagne. Bei städtischen Fastnachtsjubiläen (11, 25, 33, 44, 50, 55, 75, 100, 111, 121, 125, 150, 175 Jahre) auch bis zu zwei Orden.
Defekte Stadtorden, die nicht älter als 2 Jahre alt sind, können Sie dem Protokoll zur Reparatur überlassen. Danach sind Sie selbst verantwortlich für die Reparatur des Ordens. Bei Verlust des Ordens beschafft das Protokoll einen Ersatz. Hierzu müssen Sie die Urkunde vorlegen. Wir stellen Ihnen den Ersatz zum Selbstkostenpreis in Rechnung.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2062
- Telefax
- +49 6131 12-3819
- protokollstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Nils Daubermann | +49 6131 12-2062 | Nils.Daubermannstadt.mainzde |
Unterlagen
Ausgefüllter Antrag, Download siehe unten
Fristen
Mindestens 3 Wochen vor gewünschtem Termin
Rechtsgrundlagen
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, Festlegung des Oberbürgermeisters
Hinweise
Den Antrag richten Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz.