Ehrungen von Bürger:innen anregen
Beschreibung
Besondere Aktivitäten zum Wohle der Landeshauptstadt und ihrer Bürger:innen würdigt der Oberbürgermeister mit Ehrungen. Diese Ehrungen sind ein Zeichen der Wertschätzung für beispielhaftes Engagement.
Als Bürger:in der Landeshauptstadt Mainz können Sie Auszeichnung für andere Bürger:innen anregen. Selbstanregungen sind ausgeschlossen. Ihre Anregung richten Sie bitte schriftlich an den Oberbürgermeister oder die Abteilung Protokoll.
Die Nennung einer bestimmten Ehrung ist nicht notwendig. Es genügt, wenn Sie allgemein eine städtische Ehrung anregen. Die Abteilung Protokoll prüft diese und informiert Sie über das Ergebnis.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2060
- Telefax
- +49 6131 12-3819
- protokollstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Christopher Sander | Alters- und Ehejubilare, Gratulationen | +49 6131 12-2202 | |
Frau Sibylle von Roesgen | Sachgebietsleitung | +49 6131 12-2060 | protokollstadt.mainzde |
Fristen
Die Bearbeitung dauert i. d. R. mehrere Monate.
Rechtsgrundlagen
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, Festlegung des Oberbürgermeisters, für die Ehrenbürgerschaft gilt die Gemeindeordnung für RLP, § 23.