Nachbarschaftslärm
Beschreibung
Die Vermeidung unnötigen Nachbarschaftslärms ist ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.
Ob Geräusche als Lärm empfunden werden, hängt unter anderem vom persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle ab.
Zu Ruhestörungen kann es zum Beispiel kommen durch:
- Radios/Stereoanlagen/Musikinstrumente
- Fernseher
- Private Handwerksarbeiten
- Parties
- Tiere
Auch von lärmintensiven Maschinen kann die Ruhe gestört werden. Der Betrieb dieser Geräte ist in der 32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt.
Das Grün- und Umweltamt nimmt nur Lärmbeschwerden während den üblichen Dienstzeiten (montags-donnerstags, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) entgegen.
Lärmbeschwerden außerhalb der üblichen Dienstzeit richten Sie bitte an den Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienst (ZVE) beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt, Tel. 06131 12-49333 (rund um die Uhr besetzt).
Adresse
Besucheranschrift
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Stefanie Dietz | +49 6131 12-2034 | Stefanie.Dietzstadt.mainzde |
Frau Christiane Engel | +49 6131 12-3129 | Christiane.Engelstadt.mainzde |
Rechtsgrundlagen
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und dazugehörige Verordnungen
- Landesimmissionsschutzgesetz