Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Nachbarschaftslärm 

Beschreibung

Die Vermeidung unnötigen Nachbarschaftslärms ist ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.

Ob Geräusche als Lärm empfunden werden, hängt unter anderem vom persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle ab.

Zu Ruhestörungen kann es zum Beispiel kommen durch:

  • Radios/Stereoanlagen/Musikinstrumente
  • Fernseher
  • Private Handwerksarbeiten
  • Parties
  • Tiere

Auch von lärmintensiven Maschinen kann die Ruhe gestört werden. Der Betrieb dieser Geräte ist in der 32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt.

Das Grün- und Umweltamt nimmt nur Lärmbeschwerden während den üblichen Dienstzeiten (montags-donnerstags, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) entgegen.

Lärmbeschwerden außerhalb der üblichen Dienstzeit richten Sie bitte an den Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienst (ZVE) beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt, Tel. 06131 12-49333 (rund um die Uhr besetzt).

Adresse

Besucheranschrift

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Rechtsgrundlagen

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und dazugehörige Verordnungen
  • Landesimmissionsschutzgesetz