Gehölzschnitt
Beschreibung
Beim Rückschnitt von Bäumen, Hecken, Gebüschen und Efeubewuchs sind mehrere gesetzliche Vorschriften gleichrangig und nebeneinander zu beachten.
Rodungsverbot
Starke Rückschnitte und Rodungen sind in der Zeit von 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten.
Dieses Verbot gilt nicht für:
- Bäume in gärtnerisch genutzten Flächen
- kleinere und schonende Form- und Pflegerückschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung
In allen Fällen ist folgendes zu beachten:
- Bei allen Rückschnitten von Gehölzen müssen Sie, ungeachtet des Umfangs der Rückschnitte, den Artenschutz beachten.
- Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe, unterliegen dem Baumschutz. Ungeachtet der oben genannten Ausnahme müssen Sie eine Genehmigung bei der Landeshauptstadt Mainz beantragen.
- Die Rodung von Gehölzen kann ein Eingriff in Natur und Landschaft sein und deshalb unter die Eingriffsregelung fallen.
Adresse
Besucheranschrift
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus A55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Rechtsgrundlagen
- RVO zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz vom 12.12.03
- §39 Bundesnaturschutzgesetz