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Baumfällen bzw. Rückschnitt beantragen 

Beschreibung

In Mainz unterliegen Bäume ab einem Umfang von 80cm in 1m Stammhöhe gemessen der "Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz". Das Fällen oder der starke Rückschnitt eines solchen Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Sie müssen daher für diese Bäume eine Genehmigung nach der Rechtsverordnung beantragen.

Eine Fällgenehmigung bzw. Genehmigung zum Rückschnitt außerhalb von Baugenehmigungsverfahren erteilt das Grün- und Umweltamt (Abteilung 67.05) der Landeshauptstadt Mainz.

Beantragung:

Die Beantragugn erfolgt schriftlich mit Angaben zum betroffenen Baum. Bitte verwenden Sie das zur Verfügung gestellte Formular.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
  Grüntelefon  gruentelefonstadt.mainzde

Unterlagen

Formular "Fällantrag"

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Fällantrags: 100 Euro (1. Baum)
  • Verwaltungsgebühr für jeden weiteren Baum auf dem gleichen Grundstück: 20 Euro

Rechtsgrundlagen

Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz (RVO Baum)