Baumfällen bzw. Rückschnitt beantragen
Beschreibung
In Mainz unterliegen Bäume ab einem Umfang von 80cm in 1m Stammhöhe gemessen der "Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz". Das Fällen oder der starke Rückschnitt eines solchen Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Sie müssen daher für diese Bäume eine Genehmigung nach der Rechtsverordnung beantragen.
Eine Fällgenehmigung bzw. Genehmigung zum Rückschnitt außerhalb von Baugenehmigungsverfahren erteilt das Grün- und Umweltamt (Abteilung 67.05) der Landeshauptstadt Mainz.
Beantragung:
Die Beantragugn erfolgt schriftlich mit Angaben zum betroffenen Baum. Bitte verwenden Sie das zur Verfügung gestellte Formular.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Grüntelefon | gruentelefonstadt.mainzde |
Unterlagen
Formular "Fällantrag"
Gebühren
- Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Fällantrags: 100 Euro (1. Baum)
- Verwaltungsgebühr für jeden weiteren Baum auf dem gleichen Grundstück: 20 Euro
Rechtsgrundlagen
Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz (RVO Baum)
Formulare
- Formular Rückschnitt/FällantragHinweis: PDF kann nach dem abspeichern digital ausgefüllt werden.