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Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigung Lärmschutz 

Beschreibung

Bei Veranstaltungen erteilen verschiedene Stellen Ausnahmegenehmigungen u.a. für Tongeräte (Musik mit Beschallungsanlagen).

Bei nichtstädtischen Veranstaltungen

  • Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz
  • Antragstellung ist per Formular (steht am Seitenende zum Download) oder E-Mail unter den u.a. Kontaktdaten möglich.

  • Es handelt sich bei jeder Ausnahmegenehmigung um eine Einzelfallgenehmigung.
    Informationen zu Grenzwerten und Ruhezeiten können ebenfalls geklärt werden.

Bei städtischen Veranstaltungen
(z.B.: Johannisnacht, Open Ohr, summer in the city, etc.)

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Neustadt (SGD Süd)

Bei Großveranstaltungen
(Konzerte, Oktoberfest, etc.)

  • Zentrale Koordinierungsstelle Veranstaltungen (ZKV) beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

Adresse

Besucheranschrift

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Unterlagen

weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert

Gebühren

  • Kommerzielle/ gewerbliche Veranstaltung: 65 Euro pro Tag
  • Veranstaltung von Vereinen: 47 Euro pro Tag
  • mehrtägige Veranstaltungen: verschieden

Fristen

Das Formular ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

  • §6 Abs. 5 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
  • §4 Abs. 3 LImSchG