Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigung Lärmschutz
Beschreibung
Bei Veranstaltungen erteilen verschiedene Stellen Ausnahmegenehmigungen u.a. für Tongeräte (Musik mit Beschallungsanlagen).
Bei nichtstädtischen Veranstaltungen
- Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz
-
Antragstellung ist per Formular (steht am Seitenende zum Download) oder E-Mail unter den u.a. Kontaktdaten möglich.
- Es handelt sich bei jeder Ausnahmegenehmigung um eine Einzelfallgenehmigung.
Informationen zu Grenzwerten und Ruhezeiten können ebenfalls geklärt werden.
Bei städtischen Veranstaltungen
(z.B.: Johannisnacht, Open Ohr, summer in the city, etc.)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Neustadt (SGD Süd)
Bei Großveranstaltungen
(Konzerte, Oktoberfest, etc.)
- Zentrale Koordinierungsstelle Veranstaltungen (ZKV) beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
Adresse
Besucheranschrift
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Stefanie Dietz | +49 6131 12-2034 | Stefanie.Dietzstadt.mainzde |
Frau Christiane Engel | +49 6131 12-3129 | Christiane.Engelstadt.mainzde |
Unterlagen
weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert
Gebühren
- Kommerzielle/ gewerbliche Veranstaltung: 65 Euro pro Tag
- Veranstaltung von Vereinen: 47 Euro pro Tag
- mehrtägige Veranstaltungen: verschieden
Fristen
Das Formular ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.
Rechtsgrundlagen
- §6 Abs. 5 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
- §4 Abs. 3 LImSchG