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Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit beantragen 

Beschreibung

Von 22 Uhr bis 6 Uhr (Nachtzeit) sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können (§ 4 Landes-Immissionsschutzgesetz).

Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die störende Betätigung in der Nacht im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse Beteiligter geboten ist. Typische Beispiele für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse sind wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten an Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen. Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie beim Grün- und Umweltamt stellen.

Für den Betrieb von lärmintensiven Geräten und Maschinen müssen Sie ggf. zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung bei der Gewerbeaufsicht der SGD-Süd beantragen. Den Link zum Antragsformular finden Sie unter Downloads am Ende dieser Seite.

Adresse

Besucheranschrift

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Gebühren

Eine Nachtarbeitsgenehmigung kostet 50 Euro pro Nacht.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlage ist § 4 das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG).