Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann beim Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport (Geschäftspartnerbuchhaltung) beantragt werden.
- Sie bescheinigt, dass der Antragsteller keine offenen Forderungen (Schulden) gegenüber der Stadt Mainz hat.
- Sie wird z.B. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und -verlängerung benötigt.
- Die Antragstellung kann formlos erfolgen:
- schriftlich
- persönlich
- telefonisch
- per Fax oder
- per Mail
Die Bescheinigung wird auf Wunsch zugesandt.
Achtung: Sie ist nicht zu verwechseln mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- diese wird vom Finanzamt ausgestellt!
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Information:
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Unterlagen
- es wird für die Beantragung ein amtliches Ausweisdokument benötigt (Personalausweis, Reisepass)
- bei Gewerbetreibenden wird eine Kopie der Anmeldung bei der Gewerbestelle oder ein Handelsregister-Auszug benötigt.
Bei Mailverkehr (bevorzugt):
Scan Vorder-/Rückseite von Personalausweis/Reisepass
bei Gewerbe: Kopie Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an
Fristen
persönlich: nur nach vorheriger Terminvereinbarung
ansonsten: Postweg