Hund abmelden
Beschreibung
Wann wird ein Hund abgemeldet:
- bei Umzug in eine andere Gemeinde
- wenn der Hund abgeschafft wurde oder abhanden gekommen ist
- wenn der Hund verstorben ist
- wenn der Hund verkauft, verschenkt oder ins Tierheim gegeben worden ist
In allen Fällen muss die Hundesteuermarke an die Steuerverwaltung der Stadt Mainz zurückgegeben werden.
Bei Umzug innerhalb der Stadt Mainz ist lediglich der Steuerverwaltung die neue Anschrift mitzuteilen. Dies ist über das Onlineformular "Ummeldung" möglich.
Ab/ - Ummeldungen bei der Steuerverwaltung der Stadt Mainz:
- per Post oder Fax (Vordruck im Internet)
- persönliche Vorsprache (innerhalb der Kernzeiten)
Ausgefüllte Formulare können auch im Bürgeramt oder in den Ortsverwaltungen der Stadt Mainz abgegeben werden; diese werden dann an die Steuerverwaltung Mainz weitergeleitet.
Die Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Information:
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Eva Messer | +49 6131 12-3538 | Eva.Messerstadt.mainzde |
Unterlagen
- Ausgefülltes Formular
Ist der Hund verstorben:
- wird eine tierärztliche Todesbescheinigung vorgelegt
Ist der Hund verkauft oder verschenkt worden:
- sind Name und Adresse des Erwerbers anzugeben
Wurde der Hund ins Tierheim gegeben:
- ist eine Kopie des Aufnahmevertrages beizulegen