Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer ist objektbezogen und bezieht sich auf den Wert eines Grundstückes einschließlich eventueller Gebäude.
Höhe der Grundsteuer
Im Frühjahr 2015 wurde die Grundsteuer B erneut um 10% erhöht. Diese Erhöhung ist die zweite seit dem Jahr 1988. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) forderte diese Anpassung von Seiten der Stadtverwaltung Mainz.
Besteuerungsgrundlage ist der sogenannte Einheitswert nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964.
Die Höhe setzt sich wie folgt fest:
- Die staatlichen Finanzämter legen den Einheitswert fest. Er verkörpert den Wert des Grundstückes und ggf. des Gebäudes zu den Wertverhältnissen am 1.1.1964.
- Aus diesem Einheitswert wird ein sogenannter Grundsteuermessbetrag errechnet.
- Der Grundsteuermessbetrag wird mit einem vom Stadtrat bzw. Gemeinderat für die Grundsteuer beschlossenen Hebesatz multipliziert. In Mainz beträgt dieser Hebesatz 480 Prozent für unbebaute Grundstücke und Gebäude, für landwirtschaftlichen Grundbesitz 350 Prozent. Der so errechnete Wert ergibt die jährliche Grundsteuer.
Zahlung
- Die Zahlung erfolgt vierteljährlich per Lastschrifteinzugsverfahren zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vordruck zur Einzugsermächtigung kann per Post oder Fax der Stadtkasse zugeleitet werden.
- Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer auch am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.
- Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer ist, wird für das ganze Jahr zahlungspflichtig.
- Wechselt der Eigentümer im Laufe eines Jahres, kann die Fortzahlung der Steuer privatrechtlich geklärt werden.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Grundsteuerstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Information:
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Reiner Hofbauer |
Grundbesitzabgaben, Buchstaben A-Gerbr
|
+49 6131 12-2340 | Reiner.Hofbauerstadt.mainzde |
Frau Rebecca Rose |
Grundbesitzabgaben, Buchstaben Gerbs-Leber
|
+49 6131 12-2316 | Rebecca.Rosestadt.mainzde |
Frau Maria Veith |
Grundbesitzabgaben, Buchstaben Lebes-Schne
|
+49 6131 12-2338 | Maria.Veithstadt.mainzde |
Frau Jaqueline Miranda |
Grundbesitzabgaben, Buchstaben Schnf-Z, 1-9999
|
+49 6131 12-3681 | Jaqueline.Mirandastadt.mainzde |
Herr Philipp Schnell | Sachgebietsleitung | +49 6131 12-2386 | Philipp.Schnellstadt.mainzde |
Unterlagen
Vordruck für das Lastschriftverfahren
Hinweise
Die Einzugsermächtigung hat so lange Gültigkeit, bis Sie von Ihnen schriftlich widerrufen wird.
Sollte sich die Kontoverbindung ändern, bitten wir Sie, dies schriftlich per Post oder Fax der Stadtkasse mitzuteilen.
So kann mit der neuen Kontoverbindung weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen werden.