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Grundsteuer 

Beschreibung

Die Grundsteuer ist objektbezogen und bezieht sich auf den Wert eines Grundstückes einschließlich eventueller Gebäude.

Höhe der Grundsteuer

Im Frühjahr 2015 wurde die Grundsteuer B erneut um 10% erhöht. Diese Erhöhung ist die zweite seit dem Jahr 1988. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) forderte diese Anpassung von Seiten der Stadtverwaltung Mainz.

Besteuerungsgrundlage ist der sogenannte Einheitswert nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964.

Die Höhe setzt sich wie folgt fest:

  1. Die staatlichen Finanzämter legen den Einheitswert fest. Er verkörpert den Wert des Grundstückes und ggf. des Gebäudes zu den Wertverhältnissen am 1.1.1964.
  2. Aus diesem Einheitswert wird ein sogenannter Grundsteuermessbetrag errechnet.
  3. Der Grundsteuermessbetrag wird mit einem vom Stadtrat bzw. Gemeinderat für die Grundsteuer beschlossenen Hebesatz multipliziert. In Mainz beträgt dieser Hebesatz 480 Prozent für unbebaute Grundstücke und Gebäude, für landwirtschaftlichen Grundbesitz 350 Prozent. Der so errechnete Wert ergibt die jährliche Grundsteuer.

Zahlung

  • Die Zahlung erfolgt vierteljährlich per Lastschrifteinzugsverfahren zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  • Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vordruck zur Einzugsermächtigung kann per Post oder Fax der Stadtkasse zugeleitet werden.
  • Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer auch am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.
  • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer ist, wird für das ganze Jahr zahlungspflichtig.
  • Wechselt der Eigentümer im Laufe eines Jahres, kann die Fortzahlung der Steuer privatrechtlich geklärt werden.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
Grundsteuerstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Reiner Hofbauer Grundbesitzabgaben, Buchstaben A-Gerbr
  • Buchstabenbereich: A bis Gerbr
 +49 6131 12-2340  Reiner.Hofbauerstadt.mainzde
 Frau Rebecca Rose Grundbesitzabgaben, Buchstaben Gerbs-Leber
  • Buchstabenbereich: Gerbs bis Leber
 +49 6131 12-2316  Rebecca.Rosestadt.mainzde
 Frau Maria Veith Grundbesitzabgaben, Buchstaben Lebes-Schne
  • Buchstabenbereich: Lebes bis Schne
 +49 6131 12-2338  Maria.Veithstadt.mainzde
 Frau Jaqueline Miranda Grundbesitzabgaben, Buchstaben Schnf-Z, 1-9999
  • Buchstabenbereich: Schnf bis Z, 1-9999
 +49 6131 12-3681  Jaqueline.Mirandastadt.mainzde
 Herr Philipp Schnell Sachgebietsleitung  +49 6131 12-2386  Philipp.Schnellstadt.mainzde

Unterlagen

Vordruck für das Lastschriftverfahren

Hinweise

Die Einzugsermächtigung hat so lange Gültigkeit, bis Sie von Ihnen schriftlich widerrufen wird.

Sollte sich die Kontoverbindung ändern, bitten wir Sie, dies schriftlich per Post oder Fax der Stadtkasse mitzuteilen.
So kann mit der neuen Kontoverbindung weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen werden.

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