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Insekten 

Beschreibung

- Bei Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen ist immer der Aspekt des Naturschutzes und der Erhalt des Lebens zu beachten. Einige Arten sind vom Aussterben bedroht und stehen unter Natur-/Artenschutz.

- Grundsätzlich gilt, dass die Feuerwehr nur bei einer Gefahr für Menschen tätig wird
- Ansonsten ist dies zunächst eine Aufgabe, welche durch fachkundige Privatunternehmen durchzuführen ist (z.B. Imker)

Eine Tätigkeit der Feuerwehr kann z.B. bei einer bestehenden Insektengift-Allergie oder bei Kinderspielplätzen in Frage kommen.

- Einsätze mit unter Artenschutz stehenden Insekten (z.B. Hornissen und Hummeln)
dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn das Umweltamt der Stadt Mainz hierzu die Genehmigung schriftlich erteilt hat. Diese Genehmigung muss sich der Auftraggeber zunächst einholen.

- Einsätze mit Bienen: Hier ist ein Imker zu verständigen, welcher zunächst prüft, ob das Bienenvolk eingefangen und umgesiedelt werden kann.

- Einsätze mit Wespen: Hier kann die Feuerwehr zur Abwendung einer Gefahr unmittelbar nach eigenem Ermessen tätig werden. Besteht keine Gefahr für Menschen, haben auch hier die Privatunternehmen den Vorrang.

Voraussetzungen

Insekteneinsätze können immer nur in Abhängigkeit von dem sonstigen Einsatzgeschehen der Feuerwehr abgewickelt werden.

Ggf. sind Wartezeiten erforderlich. Die Feuerwehr bittet hierfür um Verständnis.

Adresse

Besucheranschrift

Feuerwache 1 (Bretzenheim)
Jakob-Leischner-Straße 11
55128 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Erreichbarkeit

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

Hinweise

Insekteneinsätze können immer nur in Abhängigkeit von dem sonstigen Einsatzgeschehen der Feuerwehr abgewickelt werden.

Ggf. sind Wartezeiten erforderlich.
Die Feuerwehr bittet hierfür um Verständnis.

in dringenden Notfällen: Notruf 112