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Feuerwehr 

Beschreibung

Die Aufgaben der Feuerwehr umfassen nach dem Landesbrandschutzgesetz insbesondere alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten vor Brandgefahren, anderen Gefahren sowie vor Gefahren größeren Umfangs, die infolge von Not- und Unglücksfällen drohen.

Aufgrund ihrer Ausstattung und Ausbildung kann die Feuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Hilfeleistungen außerhalb der Gefahrenabwehr leisten (siehe Technische Hilfeleistung).

Beispiele für abwehrende Maßnahmen:
- Löschen von Bränden
- Bekämpfung von Schadenfeuer
- Befreien von Personen und Tieren aus Zwangslagen und gefährlichen Situationen
- Abwehrende Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen
- Bergung und Schutz von Sachgütern
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen nach Unfällen
- Abwehrende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt nach Freiwerden von umweltgefährdenden Stoffen
- Technische Hilfeleistung bei Unfällen mit chemisch, radioaktiv oder biologisch reagierenden Stoffen
- Hilfsmaßnahmen bei Hochwasser und Unwettern
- Gewässerschutz- Maßnahmen vor und nach Verunreinigungen
- Sicherung absturzgefährdeter Teile und einsturzgefährdeter Gebäude
- Rettung von Personen aus Höhen und Tiefen
- Koordination und Organisation bei Großschadenslagen (Katastrophenschutz)
- Messen und Nachweisen von chemischen und/oder radioaktiven Stoffen bei Schadenslagen und vieles mehr.

Adresse

Besucheranschrift

Feuerwache 1 (Bretzenheim)
Jakob-Leischner-Straße 11
55128 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Erreichbarkeit

Unterlagen

nicht erforderlich

Gebühren

nicht erforderlich

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz