Bürgergeld beantragen
Beschreibung
Am 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst durch das Bürgergeld. Zuständig für die Auszahlung von Bürgergeld und Kosten der Unterkunft ist das Jobcenter.
Beim Jobcenter erhalten Sie Informationen darüber, wo Sie einen Antrag stellen können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Die Leistungen des Jobcenters umfassen unter anderem:
- Bürgergeld
- Mehrbedarfsleistungen
- finanzielle Hilfe bei Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten
- Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangebote
- Bewerbungshilfen und Qualifizierungsmaßnahmen
- Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten
- Hilfe bei der Beschaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten
- Hilfe bei persönlichen Problemen: Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung, Suchtberatung
Unterlagen
Erfragen Sie diese beim Jobcenter. Einige Formulare gibt es im Bereich Downloads auf jobcenter-mainz.de
Rechtsgrundlagen
SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch