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Untersuchungsberechtigungsschein 

Beschreibung

Kinder und Jugendliche, welche noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.

Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

Der Untersuchungsschein wird zusammen mit dem Erhebungsbogen beim Arzt abgegeben.

Es gibt Untersuchungsscheine für:

  •  die Erstuntersuchung
  •  die Nachuntersuchung sowie für
  •  eine außerordentliche Nachuntersuchung auf Wunsch des Jugendlichen

Beantragung:

  • online per Online-Antrag (postalische Zusendung)
  • persönlich durch den Jugendlichen (ab ca. 14 Jahre)
  • durch ein Elternteil / Sorgeberechtigten

Voraussetzungen

  • Die Person ist mit Hauptwohnung in Mainz gemeldet
  • und ist noch nicht 18 Jahre alt
  • Der Einstieg ins Berufsleben steht kurz bevor

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

persönlich:

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde

bei Vertretung durch einen Elternteil / Sorgeberechtigten:

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde / Schülerausweis (mit Bild) des Jugendlichen (Kopie ausreichend)
  • eigenen Personalausweis / Reisepass
  • keine Bevollmächtigung durch den Jugendlichen notwendig
  • keine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils / Sorgeberechtigten notwendig

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an

Fristen

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins erfolgt direkt bei Vorsprache.

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz

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