Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Kinder und Jugendliche, welche noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.
Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Der Untersuchungsschein wird zusammen mit dem Erhebungsbogen beim Arzt abgegeben.
Es gibt Untersuchungsscheine für:
- die Erstuntersuchung
- die Nachuntersuchung sowie für
- eine außerordentliche Nachuntersuchung auf Wunsch des Jugendlichen
Beantragung:
- online per Online-Antrag (postalische Zusendung)
- persönlich durch den Jugendlichen (ab ca. 14 Jahre)
- durch ein Elternteil / Sorgeberechtigten
Voraussetzungen
- Die Person ist mit Hauptwohnung in Mainz gemeldet
- und ist noch nicht 18 Jahre alt
- Der Einstieg ins Berufsleben steht kurz bevor
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
persönlich:
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
bei Vertretung durch einen Elternteil / Sorgeberechtigten:
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde / Schülerausweis (mit Bild) des Jugendlichen (Kopie ausreichend)
- eigenen Personalausweis / Reisepass
- keine Bevollmächtigung durch den Jugendlichen notwendig
- keine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils / Sorgeberechtigten notwendig
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an
Fristen
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins erfolgt direkt bei Vorsprache.
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Online-Services
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)