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Reisepass - Zweitpass beantragen 

Beschreibung

In besonderen Fällen dürfen für Bürger:innen mehrere Pässe (Zweitpass) ausgestellt werden, z.B.:

  • wenn Sie viel reisen (und wegen der zeitlichen Verzögerung bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht)
  • wenn Sie in einen Staat einreisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (bsp. in bestimmten Fällen bei der Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel)

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- alter Reisepass oder Personalausweis (Identitätsnachweis, z.B. Geburtsurkunde)
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder bunt)
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von vier Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.


Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
- Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils und ggf. Einverständniserklärung:

  • bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
  • bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
  • bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
  • bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt


Bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

ab 24 Jahre alt unter 24 Jahre alt
Zweitreisepass 32 Seiten 70,00 Euro 37,50 Euro
Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 140,00 Euro 75,00 Euro
Zweitreisepass 48 Seiten 92,00 Euro 59,50 Euro
Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 162,00 Euro 69,50 Euro
Express Zweitreisepass 32 Seiten 102,00 Euro 69,50 Euro
Express Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 140,00 Euro 75,00 Euro
Express Zweitreisepass 48 Seiten 124,00 Euro 91,50 Euro
Express Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 194,00 Euro 129,00 Euro

Zahlungsart

Bar/EC

Fristen

4 bis 5 Wochen bei Abholung im Bürgerservice.

5 bis 6 Wochen bei Abholung in einer Ortsverwaltung.

Express Reisepässe benötigen in der Regel 3 Werktage + Antragstag.

Rechtsgrundlagen

Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes