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Reisepass: Wohnortänderung beantragen 

Beschreibung

In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.

Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.

Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung,
    für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht

Fristen

Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
  • Ihr Wohnort hat sich geändert.
  • Sie bringen Ihren Reisepass zur Ummeldung mit in die Behörde.

Verfahrensablauf

Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:

  • Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnort-Änderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
  • Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
  • Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnort-Aufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.

Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:

  • Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat.
  • Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde beziehungsweise die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Was sollte ich noch wissen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.