Online-Ausweisfunktion nPA
Beschreibung
Wozu die Online-Ausweisfunktion dient:
- Um sich mit dem nPA im Internet ausweisen zu können, muss die eID-Funktion eingeschaltet sein.
- Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig und bietet Ihnen volle Kontrolle: Sie entscheiden, ob Sie diese Funktion nutzen möchten.
- Auf Wunsch kann sie jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.
- Sie kann grundsätzlich erst ab 16 Jahren verwendet werden.
Bei Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie eine Broschüre über die Online-Ausweisfunktion, deren Erhalt Sie bestätigen müssen.
PIN-Nummer vergessen
- Neusetzen im Bürgeramt / Ortsverwaltung möglich
- durch die PUK (im PIN-Brief enthalten) kann man die PIN-Nummer bis zu dreimal neusetzen
PIN-Nummer ändern
- im Bürgerservice oder den Ortsverwaltungen möglich
- mit entsprechender Software auch zu Hause möglich (Kartenlesegerät mit Tasten, AusweisApp)
- NEU: Online-Änderung über rlpdirekt.de
PIN Brief:
- Nach Beantragung nPA wird per Post eine vorläufige 5-stellige PIN zusammen mit der PUK und dem Sperrkennwort versendet
- Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen PIN-Brief.
- Sie können die Online-Ausweisfunktion aber ab dem 16. Geburtstag in der Personalausweisbehörde einschalten lassen und dabei eine persönliche 6-stellige PIN setzen (individuelle PIN)
- NEU: Online-Änderung über rlpdirekt.de
Individuelle 6-stellige PIN
- Nachdem die vorläufige 5-stellige PIN (Transport-PIN) zugegangen ist, wird diese eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt
- Diese PIN können Sie zu Hause mithilfe eines Lesegeräts oder in jeder Personalausweisbehörde jederzeit und unbegrenzt oft neu setzen
- Jedes Mal, wenn Sie die eID-Funktion nutzen, ist die Eingabe dieser 6-stelligen individuellen PIN erforderlich.
- Verwenden Sie als PIN keine leicht zu erratende Zahlenkombination oder Zahlen, die auf dem Ausweis aufgedruckt sind.
- Notieren Sie die PIN keinesfalls auf dem Ausweis und bewahren Sie die PIN nicht zusammen mit dem Ausweis auf.
- NEU: Online-Änderung über rlpdirekt.de
PUK
- wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingeben, wird sie blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben.
Sperrkennwort
- Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde oder anderweitig abhanden gekommen ist, müssen Sie Ihren Ausweis und seine Funktionen sperren lassen
- Dafür nennen Sie den Mitarbeitern der Sperrhotline (116 116 bzw. 030 - 40 50 40 50) oder den Mitarbeitern in den Personalausweisbehörden das Sperrkennwort
Unterlagen
Für den Einsatz am heimischen PC benötigen Sie:
1. ein Kartenlesegerät
(geeignete Kartenlesegeräte sind im Elektrohandel erhältlich. Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion reicht ein einfaches Basislesegerät ohne eigene Tastatur und eigenes Display aus)
2. AusweisApp
(die eine Verbindung zwischen dem Ausweis und dem Computer ermöglicht. Diese Software können Sie unter ausweisapp.bund.de herunterladen)
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
sofort
Hinweise
"Sich-online-Ausweisen"
- Die neue eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich in der Online-Welt auszuweisen.
- Sie können sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen.
- Beim Online-Einkauf verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt.
- Außerdem sind durch diese Funktion Ihre persönlichen Daten besser geschützt.
- Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem nPA im Internet unterwegs sind.
ANWENDUNGSBEREICHE des nPA:
- Online-Rgistrierung
- An Automaten ausweisen (Informations- und Verkaufsautomaten)
- Zugang mit Pseudonym
- Online unterschreiben (NUR mit eingeschalteter Unterschriftsfunktion)
- Altersbestätigung
- Automatisches Ausfüllen von Formularen
- Online-Behördengänge
- Barrierefreie Internetdienste
- Zutrittskontrollen
VORTEILE:
- Wartezeiten vermeiden und Papier sparen
- Online ausweisen:
Mit der neuen Funktion werden Ihre Daten nicht mehr einfach an einen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität des Gegenübers (z.B. eines Internetshops) sicher.
Zusätzlich schützt Sie Ihre persönliche PIN, die Sie jedes Mal eingeben müssen.
Im Gegenzug kann sich auch der Online-Anbieter auf die Identität seines Kunden verlassen.
- Kinder- und Jugendschutz
Die Online-Ausweisfunktion verhindert, dass Kinder und Jugendliche zu Websites und Inhalten gelangen, die für ihr Alter nicht freigegeben sind.
Durch die Angabe, ob ein Alter über- oder unterschritten wird, lässt sich verhindern, dass sich Kinder z.B. an Zigarettenautomaten bedienen
- Identitätsschutz
Beim so genannten "Phishing" versuchen Betrüger, zum Beispiel Ihre Bankdaten über gefälschte Webseiten auszuspähen.
Das funktioniert mit der Online-Ausweisfunktion nicht mehr, weil immer auch der Personalausweis selbst für den Zugang erforderlich ist.
Zudem werden auch nur die Daten übermittelt, die wirklich nötig sind, um den gewünschten (Online-)Dienst nutzen zu können.
Links zu weiteren (Fach)-Informationen
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgerservice (33.02.01.01)
- Bürgeramt (33)