Auskunftssperre/Übermittlungssperre beantragen
Online-Services
Für Online-Dienste via "rlpdirekt" benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion sowie das entsprechende Kartenlesegerät oder die AusweisApp2. Die Bezahlung erfolgt per Abbuchung.
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Übermittlungssperre, Antrag
Ohne Online-Ausweisfunktion
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Übermittlungssperre, Antrag rlpDirekt
Mit Online-Ausweisfunktion
Beschreibung
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre zuständige Meldebehörde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft zu Ihren Daten erteilt.
Einrichten einer Übermittlungssperre:
keine Übermittlung persönlicher Daten an:
- Adressbuchverlage
- Religionsgemeinschaften
- Politische Parteien und Wählergruppen zwecks Volksentscheiden und Alters- und Ehejubiläen
- Sie kann ohne Begründung eingerichtet werden
- Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden
Einrichten einer Auskunftssperre:
- Hiermit können Melderegisterauskünfte gegenüber Privatpersonen und Unternehmen unterbunden werden
- Es ist ein wichtiger Grund (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, Adoption) erforderlich und ein Nachweis darüber vorzulegen (Gerichtsurteil, Arbeitsvertrag etc.)
- Angehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (z.B. Mitarbeitende einer Behörde) genügt nicht als Legitimation
Beantragung einer Sperre:
- persönlich oder
- schriftlich (Formular)
- für die Übermittlungssperre gibt es die Möglichkeit der Online-Beantragung
- Die Sperrwirkung beginnt unverzüglich nach der Eintragung
- Gültigkeit aller Sperren: 2 Jahre
- Vor Ablauf der Sperre schreibt der Bürgerservice Sie an und erinnert an die auslaufende Sperre
Voraussetzung
Der Hauptwohnsitz ist in Mainz
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. entsprechende Nachweise über den wichtigen Grund:
Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte
Bei schriftlichem Antrag:
- Formular
- Kopie des Ausweises
- ggf. entsprechende Nachweise (wie oben)
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an
Fristen
Sperrwirkung direkt nach Eintrag
Rechtsgrundlagen
§ 51 Bundesmeldegesetz
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Mit Online-Ausweisfunktion
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)