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Überträge von Aufenthaltstiteln (neuer Pass) 

Beschreibung

Hat man einen neuen Pass erhalten, aber einen noch gültigen Aufenthaltstitel wird der Aufenthaltstitel übertragen.

Anmerkung
Für die Aufnahme des Antrags können Sie während der Öffnungszeiten im Servicepoint der Abteilung Ausländerangelegenheiten, nach vorheriger Terminvereinbarung (vorzugsweise Online) vorsprechen.

Beantragung

  •  Die Vorsprache soll 4-6 Wochen vor Ablauf des Passes erfolgen
  •  Die persönliche Vorsprache ist ab dem 6. Lebensjahr notwendig
  •  Die Abgabe der Fingerabdrücke erfolgt vor Ort
  •  Es ist keine Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich


bei Minderjährigen zwischen 10 und 16 Jahren

  •  Antragsteller:in unterschreibt den Antrag persönlich
  •  Die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung ist notwendig


Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und im Anschluss wieder an die Ausländerbehörde gesendet.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
  Servicepoint - Abteilung Ausländerangelegenheiten Allgemeine Anlaufstelle  +49 6131 12-3370
 Frau Karsten Servicepoint  +49 6131 12-2080
 Frau Niebuhr Servicepoint  +49 6131 12-3520
 Frau Verley Servicepoint  +49 6131 12-3370

Unterlagen

Beantragung:
- Vorlage des Passes
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- ggf. aktueller Bescheid über Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII

Abholung:
- persönliche Vorsprache
oder
- durch Bevollmächtigte:n

Abholung durch einen Bevollmächtigte:n:
- schriftliche Vollmacht
- originale Ausweisdokumente beider Personen

Zahlungsart

Kartenzahlung bevorzugt