Reiseausweis für Flüchtlinge
Kurzbeschreibung
Aktuell:Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reiseausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.
In der Ausländerbehörde besteht derzeit noch nicht die Möglichkeit, ein Foto vor Ort aufzunehmen. Für Termine ab Mai müssen Sie daher vor Ihrem Termin ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag dann nicht bearbeiten.
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Beschreibung
Ein Reiseausweis für Flüchtlinge wird nur ausgestellt für:
- Asylberechtigte und
- anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Der Ausweis gilt für alle Länder, ausgenommen dem Herkunftsland.
- Alte Bezeichnung: Genfer Ausweis
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- ein biometrietaugliches Passbild
- vollständig ausgefüllter Antrag mit Unterschrift
- alter Ausweis (wenn vorhanden)