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Reiseausweis für Flüchtlinge 

Kurzbeschreibung

Aktuell:

Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reiseausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.

In der Ausländerbehörde besteht derzeit noch nicht die Möglichkeit, ein Foto vor Ort aufzunehmen. Für Termine ab Mai müssen Sie daher vor Ihrem Termin ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag dann nicht bearbeiten.

***

Beschreibung

Ein Reiseausweis für Flüchtlinge wird nur ausgestellt für:
- Asylberechtigte und
- anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention

- Der Ausweis gilt für alle Länder, ausgenommen dem Herkunftsland.
- Alte Bezeichnung: Genfer Ausweis

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- ein biometrietaugliches Passbild
- vollständig ausgefüllter Antrag mit Unterschrift
- alter Ausweis (wenn vorhanden)