Reiseausweis (Passersatz) für Ausländer:innen aus Nicht-EU-Staaten beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie keinen Pass Ihres Herkunftslandes besitzen und es Ihnen nicht möglich ist, sich auf zumutbare Weise einen solchen zu beschaffen, kann Ihnen in Ausnahmefällen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.
Aktuell:Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reiseausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.
In der Ausländerbehörde besteht derzeit noch nicht die Möglichkeit, ein Foto vor Ort aufzunehmen. Für Termine ab Mai müssen Sie daher vor Ihrem Termin ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag dann nicht bearbeiten.
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Beschreibung
Jeder Ausländer muss einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Falls Sie nicht im Besitz eines Passes oder Passersatzes sind, müssen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates um die Ausstellung eines solchen Dokuments bemühen.
Der Reiseausweis für Ausländer ist ein deutsches Passersatzpapier, das in besonderen Ausnahmefällen alternativ ausgestellt werden kann.
Sie können einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat stammen, keinen Pass oder Passersatz aus Ihrem Heimatland besitzen und einen solches Dokument auch nicht auf zumutbare Weise erlangen können.
Als zumutbar gilt in der Regel,
- rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Passes in Ihrem Heimatland die Neuerteilung oder Verlängerung eines Passes oder Passersatzes zu beantragen und an dem behördlichen Verfahren mitzuwirken, sowie
- die im Herkunftsland dafür festgelegten Gebühren zu bezahlen.
Nicht zumutbar wäre es zum Beispiel, wenn Sie in Deutschland Asyl als politisch Verfolgter genießen und daher die Botschaft Ihres Herkunftslandes nicht aufsuchen können. Hohe Kosten für die Passbeschaffung im Herkunftsland lassen die Passbeschaffung nicht grundsätzlich unzumutbar werden.
Bei der Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer sollten Sie möglichst Nachweise über Ihre bisherigen Bemühungen der Passbeschaffung erbringen können.
Bei nur vorübergehender Passlosigkeit kommt die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nur in Betracht, wenn zwingende Gründe dies erfordern.
Neben der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung ist weitere Voraussetzung, dass
- Ihr Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist, d.h. Sie sind entweder bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEG) oder sollen diesen zusammen mit dem Reiseausweis erhalten.
- Ihnen die endgültige Ausreise aus dem Bundesgebiet ermöglicht werden soll.
-
Sie sich im Asylverfahren befinden und
- an der Ausstellung des Reiseausweises ein dringendes öffentliches Interesse besteht oder
- zwingende Gründe die Ausstellung des Reiseausweises erfordern oder
- die Versagung des Reiseausweises eine unbillige Härte darstellen würde
und die Durchführung des Asylverfahrens nicht gefährdet wird.
Die Ausländerbehörde kann bestimmen, dass der Reiseausweis nur für bestimmte Staaten oder Erdteile gültig sein soll.
Verweigert der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Reisepasses oder Passersatzes aus Gründen, die es auch im deutschen Passrecht gibt, kann kein Reiseausweis ausgestellt werden.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (zum Beispiel abgelaufene Reisedokumente, Urkunden oder eidesstattliche Erklärungen)
- Aktueller Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder aktuelle Aufenthaltsgestattung, sofern vorhanden
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Zahlungsart
Kartenzahlung bevorzugt
Bearbeitungsdauer
ca. 8
Weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des Reiseausweises durch die Bundesdruckerei.
Fristen
Antragsfrist: Spätestens 8 Wochen bevor der Reiseausweis benötigt wird, sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer: Die Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer:innen beträgt: 2 - 3 Jahre.
Vorläufige Reiseausweise stellen wir mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr aus. In Einzelfällen (beispielsweise wenn der Reiseausweis für die endgültige Ausreise aus Deutschland ausgestellt wird) ist die Gültigkeit in der Regel auf höchstens einen Monat begrenzt.
Rechtsgrundlagen
- § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
- § 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Allgemeine Voraussetzun-gen der Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer
- § 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Ausstellung des Reiseaus-weises für Ausländer im Inland
- § 8 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Gültigkeitsdauer des Reise-ausweises für Ausländer
- § 9 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
- § 11 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) - Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer)
Voraussetzungen
- Sie sind Staatsangehöriger eines NichtEU-Staates.
- Sie besitzen keinen Reisepass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes.
- Sie können nachweisen, dass es für Sie nicht mit zumutbarem Aufwand möglich, einen Pass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes zu beschaffen.
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Sie erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind entweder im Besitz eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) oder sollen diesen zusammen mit dem Reiseausweis erhalten.
- Ihnen soll mit dem Reiseausweis die endgültige Ausreise aus dem Bundesgebiet ermöglicht werden.
Sie befinden sich im Asylverfahren und an der Ausstellung des Reiseausweises besteht ein dringendes öffentliches Interesse, zwingende Gründe erfordern dies oder es würde eine unangemessene Härte bedeuten, wenn Ihnen der Reiseausweis nicht ausgestellt wird, und Ihr Asylverfahren wird durch die Ausstellung des Reiseausweises nicht gefährdet.
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen formlosen Antrag und übersenden Sie diesen an die Ausländerbehörde Mainz. Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrages setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Während des Termins prüfen wir Ihre Identität und Ihre Unterlagen (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
Wenn wir den Reiseausweis bestellen können, erhalten Sie eine Information und können den Ausweis bei der zuständigen Stelle (Servicepoint) abholen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Was sollte ich noch wissen
(Unverbindliche) Übersicht der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen (Bundespolizei):
Foto-Mustertafel mit Anforderungen an biometrische Passbilder (Bundesdesministerium des Innern, für Bau und Heimat):
Organisationen
- Abteilung Ausländerangelegenheiten (33.01)
- Bürgeramt (33)
- Team Allgemeines Ausländerrecht und EU-Angelegenheiten (33.01.01)
- Team Allgemeines Ausländerrecht und humanitäres Aufenthaltsrecht (33.01.03)
- Team Allgemeines Ausländerrecht und Servicepoint (33.01.02)
- Team humanitäres Aufenthaltsrecht und aufenthaltsbeendende Maßnahmen (33.01.04)