Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 18c Abs. 2 AufenthG)
Beschreibung
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Wer kann die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Inhaber:innen der Blauen Karte EU, nach einer qualifizierten Beschäftigung von mindestens 33 Monaten, wenn sie einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1) haben. Die Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn Sie ausreichende Kenntnisse (B1) der deutschen Sprache vorweisen können.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:
bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
- Arbeitsvertrag
- aktuelle Mietbescheinigung
oder - Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (m²) und Nachweis über monatliche Kreditbelastung sowie Nebenkosten
bei Selbständigen/ Freiberuflichen
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- letzter Steuerbescheid vom Finanzamt
- aktuelle Mietbescheinigung
oder - Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (m²) und Nachweis über monatliche Kreditbelastung sowie Nebenkosten
Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 33 bzw. 24 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).
oder - Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel nachgewiesen durch:
- die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
oder - durch Zeugnisse und Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zahlungsart
Kartenzahlung bevorzugt