Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren beantragen (§ 35 AufenthG)
Beschreibung
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Wer kann die Erlaubnis beantragen?
Minderjährige und volljährige Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus Drittstaaten. Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Voraussetzungen:
Sie halten sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und haben eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, die Ihnen als Kind erteilt wurde.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Gültiger Pass oder Passersatz
• ein aktuelles biometrisches Passfoto
• Nachweise über die momentan besuchte Ausbildung, welche zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt (Schulbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag)
Ab 18 Jahren:
Wenn Sie sich nicht in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt, benötigen wir zusätzlich:
• aktuelle Arbeitgeberbestätigung
• Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
oder
• letzter Einkommenssteuerbescheid sowie die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zahlungsart
Kartenzahlung bevorzugt