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Familienzusammenführung 

Beschreibung

Zum Zweck der Familienzusammenführung können deutsche Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, ihre ausländischen Ehepartner:in und minderjährige Kinder nachziehen lassen (Familiennachzug).

Für Staatsangehörige (und ihre Familienangehörigen) aus den Mitgliedsländern der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen gelten diese Regeln für den Familiennachzug nicht.
Bevor die ausländischen Ehepartner:in oder Kinder nach Deutschland reisen können, benötigen sie ein Visum zum Familiennachzug, das sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Heimatland beantragen können.

Ausnahmen vom Visumsverfahren gibt es in diesen Ländern:
Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, Republik Korea, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

Voraussetzungen

Es handelt sich um eine im Ausland lebende Person, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist.

Ehegattennachzug:
- Ehepartner:in stellt den Lebensunterhalt sicher
- es muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein

Kindernachzug:
- das Kind ist nicht älter als 16 Jahre
- beide Elternteile bzw. allein Sorgeberechtigte leben rechtmäßig in Deutschland
- es muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein
- der Lebensunterhalt muss sichergestellt sein.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Visumverfahren für eine geplante Eheschließung/Lebenspartnerschaft:

  • Bescheinigung des Standesamtes, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Eheschließung/ eingetragene Lebenspartnerschaft von beiden gemeinsam im Standesamt angemeldet werden kann.
  • Verpflichtungserklärung oder anderer Nachweis, dass der Lebensunterhalt der einreisenden Person in Deutschland gesichert ist.
  • Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum. (Ausreichender Wohnraum ist vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume wie Küche, Bad und WC mitbenutzt werden können)

Visumverfahren für den Nachzug des Ehepartners:in/Lebenspartners:in:

  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation) wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer

Visumverfahren für den Nachzug von Kindern:

  • Geburtsurkunde und Sorgerechtsentscheidung (falls notwendig) im Original oder als Ausfertigung wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer:in

Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Deutschen Botschaft im Heimatland und der Abteilung für Ausländerangelegenheiten der Landeshauptstadt Mainz.