Einbürgerung beantragen
Online-Services
Terminvereinbarung
Ab 2025 erfolgt nach Zusendung (per Mail) des Quickchecks eine Terminvereinbarung nach chronologischer Reihenfolge. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Rückfragen ab.
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Einbürgerung-Quickcheck
Interessieren sie sich für die Aushändigung eines "Antrags deutsche Staatsangehörigkeit" dann beantworten Sie die Fragen im Quickcheck-Einbürgerung und senden Sie uns das Dokument aus dem Quick-Check per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlicher Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.
Beschreibung
Interessieren Sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Einbürgerung, dann beantworten Sie die Fragen im QuickCheck-Einbürgerung https://einbuergerungscheck.mainz.de/ und senden Sie uns das Dokument aus dem QuickCheck per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerungstadt.mainzde.
Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an Frau Sjawie vom Bundesprojekt https://passtgenau-bzi.de/ wenden: sjawiebzi-bundesintegrationsratde.
Ausländische Mitbürger:innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Voraussetzungen
Sie haben in der Regel Anspruch auf eine Einbürgerung, wenn Sie
- seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben,
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen,
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind,
- für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen,
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (mind. B1-Niveau) und dies nachweisen können,
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse) haben und nachweisen können
Weitere Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen finden Sie unter:
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefax
- +49 6131 12 - 30 84
- einbuergerungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Für die Antragsabgabe nutzen Sie bitte die
>> Information zur Einbürgerung
Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht im 1. Stock zwischen Zimmer 148 und Zimmer 150
Aktuell:
Vorsprachen können nur in begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Leona Mehmeti |
|
+49 6131 12-3890 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Pfeiffer |
|
+49 6131 12-3528 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Agadad |
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+49 6131 12-3934 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Lapenta |
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+49 6131 12-4169 | einbuergerungstadt.mainzde |
Frau Mascia |
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+49 6131 12-3529 | einbuergerungstadt.mainzde |
Herr Pfeifer |
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+49 6131 12-3868 | einbuergerungstadt.mainzde |
Unterlagen
- Einbürgerungsantrag
Der Einbürgerungsantrag wird Ihnen zugeschickt. Zur Antragsabgabe bringen Sie den Antrag ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben, wieder mit. - Passfoto/Passbild
- Lebenslauf
Der Lebenslauf kann sowohl per Hand als auch mit dem Computer geschrieben sein. Er sollte einen kompletten schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Sollten Sie sich in einem Verein oder einer Organisation ehrenamtlich betätigen, nehmen Sie dies bitte auf, wenn Sie besondere Integrationsleistungen geltend machen wollen. - Nationalpass oder Reisepass und ggf. gültiger Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde / Geburtsregisterauszug
Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, benötigen wir eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate). Um diese zu erhalten, können Sie den Online-Service des Standesamtes nutzen.
Sind Sie in einer anderen deutschen Stadt geboren, besorgen Sie sich den Geburtsregisterauszug bitte bei der dort zuständigen Behörde.
Sollten Sie im Ausland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, ist einer der folgenden Identitätsnachweise vorzulegen:
- internationale Geburtsurkunde
- Originalurkunde des Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung eines anerkannten und vereidigten Übersetzers. - Weitere Urkunden
Sind Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind weitere Nachweise vorzulegen. Ebenso wenn Sie Kinder haben. Zu diesen Nachweisen gehören zum Beispiel Eheurkunden oder Geburtsurkunden der Kinder. Welche Unterlagen wir genau für die Bearbeitung benötigen erfahren Sie bei einer persönlichen oder telefonischen Beratung vor der Antragstellung. - Nachweis der Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit mind. dem Niveau B1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss von einem anerkannten Telc (The European Language Certificates)-Träger, zum Beispiel der Volkshochschule Mainz, ausgestellt worden sein. - Nachweise der staatsbürgerlichen Kenntnisse
Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie grundsätzlich entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) oder den erfolgreichen Abschluss eines deutschen Studiums der Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften oder für das Lehramt nach.
Haben Sie keinen dieser Nachweise, müssen Sie einen Einbürgerungstest machen und uns das Zeugnis über das Bestehen des Tests vorlegen.
Gebühren
Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 EUR pro Antragsteller:in und ist bei Antragsabgabe zu entrichten.
Bei Kindern, die mit Ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 EUR.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen beträgt derzeit mind. 12 Monate.
Im laufenden Verfahren bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen.
Dies führt zu einer enormen Entlastung der Einbürgerungsstelle und verkürzt langfristig die Bearbeitungszeit der Einbürgerungsanträge.
Hinweise
Für die Abgabe der Einbürgerungsunterlagen ist ein gesonderter Online-Termin bei dem/der Sachbearbeiter:in zu vereinbaren.
Wir können nur vollständig ausgefüllte Einbürgerungsanträge und dazugehörige Unterlagen bei Antragsabgabe annehmen.
Ganz besonders wichtig ist, dass Sie die Originalunterlagen inklusive einer von Ihnen bereits vorab gefertigten Kopie vorlegen.
Merkblätter
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Terminvereinbarung
Ab 2025 erfolgt nach Zusendung (per Mail) des Quickchecks eine Terminvereinbarung nach chronologischer Reihenfolge. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Rückfragen ab.
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Einbürgerung-Quickcheck
Interessieren sie sich für die Aushändigung eines "Antrags deutsche Staatsangehörigkeit" dann beantworten Sie die Fragen im Quickcheck-Einbürgerung und senden Sie uns das Dokument aus dem Quick-Check per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlicher Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.