Beglaubigung einholen - Unterschriftsbeglaubigung
Beschreibung
Vereinbaren Sie für diese Dienstleistung gerne einen Termin in Ihrer Ortsverwaltung oder Bürgerservice.
Nutzen Sie dazu gerne die einfache Online-Terminvereinbarung auf www.mainz.de/termin.
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk.
Beglaubigt werden können:
- Unterschriften, nicht aber der dazugehöriger Text
- Unterschriften ohne dazugehörigen Text werden nicht beglaubigt
Unterschriftsbeglaubigungen:
- die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich, Unterschrift wird vor Ort geleistet
- Person darf nur in Anwesenheit der Behörde unterschreiben
Art der Beglaubigung:
Dokument dient zur Vorlage bei einer Behörde
- Ja: amtliche Beglaubigung -> Beglaubigung durch Bürgeramt
- Nein: öffentliche Beglaubigung -> Beglaubigung grds. durch Notar (Bürgeramt darf, muss aber nicht! Einzelfallentscheidung)
Ausnahmefälle, hier darf das Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen:
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Erbausschlagungen
- Löschung der Grundschuld
- Eintrag einer Grundschuld
- Finanzielle Angelegenheiten (Pfändung, Schuldabtretung)
In folgenden Fällen darf die Unterschrift nicht beglaubigt werden:
- Grundstückskauf
- Bietvollmacht (im Verfahren über eine Zwangsvollstreckung) – Beglaubigung durch einen Notar
Voraussetzung:
- wohnhaft in Mainz
oder - permanenter Aufenthalt in Mainz (z.B. Wohnsitzlos)
oder - Arbeitsstelle in Mainz (nachzuweisen)
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- das vom Betroffenen noch zu unterzeichnende Schriftstück
Gebühren
- Beglaubigungen / Unterschriften amtlich.: 5,00 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
- Beglaubigungen / Unterschriften öffentlich.: 15,00 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
- Beglaubigungen für gemeinnützige Vereine sind nicht gebührenpflichtig
für Studenten, Schüler, Azubis:
- wenn für das Studium oder Ausbildung benötigt
und in Mainz gemeldet: Es fallen keine Gebühren an (dies gilt für max. 3 Beglaubigungen)
Zahlungsart
Fristen
Rechtsgrundlagen
- Landesgesetz über die Beglaubigungsbefugnis vom 21.07.1978 in der Fassung der Änderung vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325)
- Allgemeines Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz
(Die Gebühren werden auf Grundlage des allgemeinen Gebührenverzeichnisses des Landes Rheinland-Pfalz vom 08.11.2007 Ziffer 4 folgende erhoben)
Hinweise
In Rheinland-Pfalz gelegene Institutionen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen (gemeinnützige Vereine, Diakonien etc.), sind von den Gebühren befreit.
Welche Zwecke gemeinnützig sind, hat der Gesetzgeber in der Abgabeordnung niedergelegt.
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Organisationen
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- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
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- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
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