Aufenthaltserlaubnis für Studierende
Beschreibung
Der Aufenthaltszweck "Studium" umfasst Sprachkurse zur Studienvorbereitung, Studienkolleg, erforderliche Praktika sowie ein grundständiges Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule bzw. ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium) oder eine Promotion.
Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken berechtigt auch zur Ausübung einer Beschäftigung, unter anderem für bis zu 140 Tage im Jahr (vgl. § 16b Abs. 3 AufenthG).
Beantragung
persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
Ausländer mit inländischem Hochschulabschluss
Für Sie besteht die Möglichkeit, ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zu erteilen, um sich einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen zu können.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- gültiger Reisepass
- aktuelle Studienbescheinigung
- aktuelle Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung)
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- vollständig ausgefüllter Antrag mit Unterschrift versehen
- aktueller Finanzierungsnachweise (Sperrkonto,
Verpflichtungserklärung oder Stipendium)
Zahlungsart
Kartenzahlung bevorzugt
Formulare
Weiterführende Links
Termin
- Bürgeramt/Online-TerminvereinbarungTermine können ausschließlich online gebucht werden. Appointments can only be booked online.