Asylangelegenheiten / Duldungen
Beschreibung
Politisch Verfolgte haben einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Art. 16a GG) oder als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konventionen. Wurde ein entsprechender Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt, wird Ihnen von der Ausländerbehörde für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt.
Ist ein:e Asylsuchende:r ausreisepflichtig geworden, weil das Asylverfahren rechtskräftig negativ ausgegangen ist, erlischt die Aufenthaltsgestattung und wird von der Ausländerbehörde eingezogen. Solange die Abschiebung ausgesetzt ist, wird eine Duldungsbescheinigung ausgestellt.
Termine für die Austellung bzw. Erteilung und die Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen werden durch die zuständigen Mitarbeiter:innen vergeben. Eine selbstständige Terminvereinbarung ist daher nicht notwendig.
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind und von einer anderen Stadt zuziehen, melden Sie sich wegen der Anmeldung des Wohnsitzes bitte bei der Ausländerbehörde.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Asylbewerber:innen:
1. Aufenthaltsgestattung
2. ein biometrisches Passbild
Abgelehnte Asylbewerber:innen:
1. Vordruck: Antrag auf Erteilung bzw. Erneuerung einer Duldung oder Aufenthaltserlaubnis
2. Aufenthaltsgestattung, Duldung
3. ein biometrisches Passbild
Zahlungsart
Kartenzahlung bevorzugt